Ferienprogramm der Gemeinde Ihlow
Ihlower Ferienprogramm-Hefte an alle Ihlower Schulen, Kindergärten und Kitas verteilt. Buchungen ab jetzt möglich.
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Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetzlichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge der Energiewende um- und auszubauen. Zu den erforderlichen Netzausbauvorhaben zählen unter anderem die beiden Offshore-Netzanbindungssysteme BalWin1 (ehem. LanWin1) und BalWin2 (ehem. LanWin3), die von der Nordsee bis ins Osnabrücker Land und ins nördliche Nordrhein-Westfalen führen. Die beiden geplanten Offshore-Netzanbindungssysteme werden auf der Landseite und auch auf der Seeseite größtenteils parallel zueinander gebaut, um die Beeinträchtigung vor Ort so gering wie möglich zu halten. Die Gleichstromkabel unterqueren von den Konverterplattformen in der Nordsee kommend die Insel Norderney und erreichen im Bereich Hilgenriedersiel (Gemeinde Hagermarsch) die Küste. An Land werden die Systeme als Erdkabel bis zu ihren jeweiligen Netzverknüpfungspunkten in Wehrendorf (BalWin1) und in Westerkappeln (BalWin2) realisiert.
Um unsere Planungen für die genannten Vorhaben zu präzisieren und die Unterlagen für das anschließende Genehmigungsverfahren zu erstellen, müssen biologische Kartierungsarbeiten durchgeführt werden. Die Kartierungen dienen dazu, Aufschluss über relevante artenschutzrechtliche Aspekte zu erhalten und somit die Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Natur- und Artenschutz zu gewährleisten. Dazu ist eine Inanspruchnahme der unten bezeichneten Flurstücke erforderlich.
Da sich die Kartierzeiträume an den verschiedenen Lebens-zyklen der Flora und Fauna orientieren, wird sich der Kartierungszeitraum von
März 2023 bis August 2024 (KW 13 2023 bis KW 34 2024)
erstrecken. Die mögliche Inanspruchnahme der Grundstücke wird nicht über den gesamten Zeitraum stattfinden, sondern höchstens phasenweise und kurzzeitig.
Mit folgenden einzelnen Kartierungsarbeiten, die jedoch nicht zwingend auf allen Grundstücken erfolgen, ist zu rechnen:
Mit den Maßnahmen haben wir das Planungsbüro PUN GbR beauftragt. Der saisonale Start der jeweiligen Kartierungen kann sich je nach Großwetterlage des entsprechenden Jahres um einige Wochen vor oder hinter die oben angegebenen Zeiträume verschieben.
Die Berechtigung zur Durchführung von Vorarbeiten (z.B. Kartierungen) ergibt sich aus § 44 Absatz 1 Satz 1 des Energie-Wirtschaftsgesetzes. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG bekanntgemacht.
Die betroffenen Grundstücke ergeben sich aus der Flurstücksliste. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vorhabenträgerin oder von ihr beauftragte Firmen werden darüber hinaus mit den von den Kartierungsarbeiten berührten Eigentümerinnen und Eigentümern und Nutzungsberechtigten bei Bedarf in Kontakt treten, sofern im Rahmen von weiteren Kartierungen temporäre Installationen (z.B. Fledermaushorchboxen, künstliche Reptilienverstecke) angebracht werden müssen.
Wir bedanken uns vorab für Ihr Verständnis.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Stefan Sennekamp
Projektsprecher Offshore
Telefon: 0231 5849 12922
E-Mail: stefan.sennekamp(at)amprion.net
Liste der betroffenen Flurstücke
Gemarkung Ludwigsdorf
Gemarkung Lübbertsfehn
Gemarkung Westerende Kirchloog
Gemarkung Westersander
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Baugebiet Riepe | Brautpfadlegen | Kanin-Hop Maimeisterschaften
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Die Erschließungsgesellschaft Ihlow mbH verkauft im Baugebiet 0822 Riepe insgesamt 42 Bauplätze.
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