71. Änderung des Flächennutzungsplanes und Neuaufstellung des vorhabenbez. Bebauungsplanes Nr. VE0301 "Biogasanlage Ihlowerfehn" für einen Teilbereich nordöstlich am Sandweg im OT Ihlowerfehn - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

30.04.2026

Aufstellung der 71. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sonderbaufläche Biogasanlage) und Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. VE 0301 "Biogasanlage Ihlowerfehn" mit der Festsetzung eines Sondergebietes "Biogasanlage" für einen Teilbereich nordöstlich am Sandweg im OT. Ihlowerfehn - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Änderung Nr. 71 des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ihlow mit der Darstellung einer Sonderbaufläche „Biogasanlage“ sowie Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. VE 0301 „Biogasanlage Ihlowerfehn“ (einschl. Vorhaben- und Erschließungsplan) mit der Festsetzung eines Sondergebietes „Biogasanlage“ für einen Teilbereich nordöstlich des Sandweges in Höhe des Grundstückes Sandweg 4 im OT. Ihlowerfehn.

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Ihlow hat in seiner Sitzung am      15.10.2025 die Aufstellung der oben angegebenen 71. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. VE 0301 „Biogasanlage Ihlowerfehn“ beschlossen. Diese Bauleitplanungen sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Modernisierung und Weiterentwicklung der Biogasanlage am Sandweg im OT. Ihlowerfehn schaffen.

Der Geltungsbereich der 71. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst zwei Teilflächen zur Gesamtgröße von 7.895 m². Die beiden Teilflächen erweitern die bereits in diesem Bereich im Flächennutzungsplan der Gemeinde Ihlow dargestellte Sonderbaufläche „Biogasanlage“. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan) Nr. 0301 „Biogasanlage Ihlowerfehn“ umfasst eine Fläche von ca. 2,16 ha. Der Geltungsbereich und die Inhalte des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind mit dem Geltungsbereich und den Inhalten des Vorhaben- und Erschließungsplanes identisch.

Die genaue Lage und Abgrenzung der beiden Planungen ergeben sich aus den nebenstehenden Übersichtskarten, die Bestandteil dieser Bekanntmachung sind.

Der Entwurf der 71. Änderung des Flächennutzungsplanes bzw. der Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. VE 0301 „Biogasanlage Ihlowerfehn“ bestehend aus

  • (1)  der Planzeichnung der 71. Änderung des Flächennutzungsplanes,
  • (2)  der Begründung zur 71. Änderung des Flächennutzungsplanes,
  • (3)  der Planzeichnung zur Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. VE 0301 „Biogasanlage Ihlowerfehn“ (mit Vorhaben- und Erschließungsplan),
  • (4)  der Begründung der Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. VE 0301 „Biogasanlage Ihlowerfehn“,
  • (5) dem gemeinsamen Umweltbericht zur 71. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. VE 0301

sowie

  • (6)  dem Immissionsschutz-Gutachten, Schallimmissionsprognose zur geplanten Erweiterung einer Biogasanlage am Sandweg in Ihlowerfehn, Möhler und Partner Ingenieure GmbH, (Nr. I12099025) vom 05.02.2026,
  • (7)  dem Immissionsschutz-Gutachten, Schornsteinhöhenberechnung und Immissionsprognose (Geruch, NH3, N-DEP, Säure) für die geplante Änderung der Biogasanlage in Ihlowerfehn, Möhler und Partner Ingenieure GmbH, (Nr. I13098625) vom 14.01.2026,
  • (8)  der Gefahrenanalyse für die Biogasanlage der Agrarenergie Ihlowerfehn GmbH & Co. KG gemäß § 3 der Störfall-Verordnung, ARU Ingenieurgesellschaft mbH vom 04.03.2026,
  • (9)  dem Projekt Konzept zur Verhinderung von Störfällen für den Betriebsbereich der Agrarenergie Ihlowerfehn GmbH & Co. KG gemäß § 8 Störfall-Verordnung, ARU Ingenieurgesellschaft mbH vom 04.03.2026,
  • (10)     der Auswirkungsanalyse zur Ermittlung von angemessenen Abständen mittels Ausbreitungs- und Auswirkungsberechnungen, TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG vom 24.02.2026,
  • (11)     der Stellungnahme AwSV, AGU-TSO e. V. vom 18.03.2026 über eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen,
  • (12)     der Sachverständigen-Stellungnahme „Blitzschutz an einer Biogasanlage in Ihlow (Erweiterungsanlage)“, vom 20.03.2026,
  • (13)     dem wasserrechtlichen Genehmigungsantrag, Thalen Consult GmbH vom 23.04.2026
  • (14)     den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu den Vorentwürfen der 71. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. VE 0301:
  • a)    Landkreis Aurich (zwei Stellungnahmen), vom 18.03.2026, zum Wasserrecht, Abfall- und Bodenschutzrecht, Immissionen, Naturschutz, Umweltbericht,
  • b)    Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), vom 13.03.2026 zu den Baugrundverhältnissen, zu Ausgleichs- und Kompensationsmaß-nahmen,
  • c)    Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband (OOWV), vom 16.03.2026, zu Ver- und Entsorgungsleitungen,
  • d)    Ostfriesische Landschaft, vom 11.03.2026, zu archäologischen Kulturdenkmalen,
  • e)    EWE Netz GmbH, vom 02.03.2026, zu Versorgungsleitungen,
  • f)     Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz (NLWKN), vom 06.03.2026, zur Oberflächenentwässerung,
  • g)    Entwässerungsverband Oldersum, vom 17.03.2026, zu einem Verbandsgewässer, 

sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

07.05.2026 bis einschließlich 09.06.2026

im Internet unter https://uvp-verbund.de sowie unter  https://www.ihlow.de/bauen-wohnen/bauleitplanungen-im-beteiligungsverfahren veröffentlicht.

Darüber hinaus können die oben genannten Unterlagen während der Dienststunden sowie nach Absprache (Tel. 04929 / 89-317 bzw. 89-302) im Bauamt der Gemeinde Ihlow, Zimmer 013, Alte Wieke 6, 26632 Ihlow eingesehen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB.

Während der Dauer der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den oben angegebenen Bauleitplanungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (per Mail: bauleitplanung(at)ihlow.de) übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (z. B. postalisch an die Gemeinde Ihlow, Alte Wieke 6, 26632 Ihlow oder mündlich zur Niederschrift).

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ebenso können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Außerdem wird ergänzend zur 71. Änderung des Flächennutzungsplanes darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Mit Inkrafttreten der Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird der bisherige vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. VE 0301 „Biogasanlage Ihlowerfehn“ in den räumlich überlagerten Geltungsbereichen aufgehoben. Der Geltungsbereich der Neuaufstellung geht über den bisherigen Geltungsbereich hinaus.

Im Hinblick auf das Datenschutzgesetz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bauleitplanverfahren öffentliche Verfahren sind. Alle dazu eingehenden Stellungnahmen werden in der Regel in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Person ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken. Es wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten, E-Mail-Adresse und Angaben zu Grundstücken nach Art. 13 Datenschutz-grundverordnung (DS-GVO) zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.

Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können bei Bedarf ebenfalls während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Ihlow eingesehen werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Schutzgut Mensch,
finden sich in Nr. 2, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 12 und 14 (Stellungnahme des Landkreises Aurich).
Es werden insbesondere Aussagen getroffen, bzw. Hinweise gegeben zu:
Lärmbeeinträchtigungen, wobei es zu keiner Überschreitung der Immissionsrichtwerte kommt. Es werden Aussagen getroffen zu potenziell luftverunreinigten Stoffen, die sich schädlich auf die menschliche Gesundheit auswirken können, jedoch die zulässigen Werte nicht überschritten werden.
Ermittlung der betrieblichen Gefahren und die Festlegung der störfallverhindernden und -begrenzenden Maßnahmen. Informationen zur Störfallvorsorge / Risiken schwerer Unfälle / Sicherheitsabstände sowie Ausbreitungs- und Auswirkungsberechnungen. Bedeutung der Fläche für Erholung und Tourismus.

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt,
finden sich in Nr. 2, 4, 5, 7, 13 und 14 (Stellungnahme des Landkreises Aurich, des LBEG).
Es werden insbesondere Aussagen getroffen, bzw. Hinweise gegeben zu:
Pflanzenarten und Hinweisen bei der Anlage eines Regenrückhaltebeckens.
Auswirkungen auf Lebensräume für Tiere und Pflanzen.
Potenziell luftverunreinigten Stoffen getroffen, die sich schädlich auf Waldflächen, Biotope, Naturschutzgebiete und FFH-Gebiete auswirken können, jedoch die zulässigen Werte nicht überschreiten. Prüfungsrelevante Schutzgebiete und die Schutzzwecke, artenschutzrechtliche Vorprüfung, Eingriffsbilanzierung, Umsetzung der Maßnahmen zu Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen, Lage der geplanten externen Kompensationsfläche, Artenschutz sowie zur Erarbeitung des Umweltberichtes.

Schutzgut Fläche, Boden und Wasser,
finden sich in Nr. 2, 3, 4, 5, 8, 9, 10, 11,13 und 14 (Stellungnahme des Landkreises Aurich, LBEG, OOWV, des NLWKN und des Entwässerungsverbandes Oldersum).
Es werden insbesondere Aussagen getroffen, bzw. Hinweise gegeben zu:
Versiegelung von Fläche, dem Umgang mit überschüssigem Boden, Maßnahmen zum Bodenschutz, Bodentypen, Baugrunduntersuchungen, Bodenverwertung, bodenkundliche Baubegleitung, Empfindlichkeit des Bodens gegenüber Verdichtungen und Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser und der wasserwirtschaftlichen Erschließung / Entwässerungsplanung sowie der Lage im Wasserschutzgebiet. Risikogebiet für Hochwasserereignisse.
Ausgleichsmaßnahmen, Kompensationsberechnungen etc.
Verweis auf die Einhaltung der Bebauungs- und Bepflanzungsabstände,
Ermittlung der betrieblichen Gefahren und die Festlegung der störfallverhindernden und -begrenzenden Maßnahmen.
Informationen zur Störfallvorsorge / Risiken schwerer Unfälle / Sicherheitsabstände sowie Ausbreitungs- und Auswirkungsberechnungen, Gewässerschutz, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Anlagensicherheit, Boden- und Grundwasserschutz.

Schutzgut Klima, Luft,
finden sich in Nr. 2, 4 ,5, 6, 7, 9,10 und 14 (Stellungnahme des Landkreises Aurich).
Es werden insbesondere Aussagen getroffen, bzw. Hinweise gegeben zu:
Keinen negativen Auswirkungen durch potenziell luftverunreinigte Stoffe und die Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA-Luft. Keinen erheblichen Auswirkungen auf das Klima und zu möglichen Geräusch- und Schadstoffemissionen.

Schutzgut Landschaft,
finden sich in Nr. 2, 4 und 5.
Es werden insbesondere Aussagen getroffen, bzw. Hinweise gegeben zu:
Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbildes, Beeinträchtigung und Minimierung der Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Eingrünung des Geltungsbereiches.

Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter,
finden sich in Nr. 2, 4, 5 und 14 (Stellungnahme der Ostfriesischen Landschaft, Landkreis Aurich, EWE, OOWV).
Es werden insbesondere Aussagen getroffen, bzw. Hinweise gegeben zu:
Keine Beeinträchtigung bekannter Kultur- und Sachgüter, Umgang bei Feststellung von Boden- und Baudenkmälern im Rahmen der Bauarbeiten, Hinweis auf Versorgungsleitungen.

Verbleibende erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzgüter, Tiere, Pflanzen und Boden werden durch externe Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen.

Darüber hinaus stehen folgende umweltbezogene Informationen zur Verfügung:

Ihlow, den 30.04.2026
Gemeinde Ihlow
Der Bürgermeister
- Ulrichs -  

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71. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP)

71. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP)

Vorhabenbezogener Bebauungsplan (B.-Plan) Nr. VE 0301 „Biogasanlage Ihlowerfehn“

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