Kastrationsaktion in Ihlow vom 15. - 30. September 2024
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Am Sonntag, 3. Juli 2022, öffnet das Rathaus der Gemeinde Ihlow in der Zeit von 11:00 - 18:00 Uhr für alle Bürgerinnen und Bürger seine Türen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung lassen sich viel Kreatives einfallen, um die einzelnen Fachbereiche mit ihren Aufgabengebieten vorzustellenn.
Vereine und andere Einrichtungen stellen sich ebenfalls vor:
Auf dem Festgelände am Rathaus wird ein buntes Programm für die ganze Familie angeboten. Für die Kinder gibt es beispielweise verschiedene Hüpfburgen.
Für das leibliche Wohl ist ebenfalls gesorgt: neben Kaffee und Kuchen gibt es außerdem Eis, einen Grill- und einen Getränkestand.
Ab 14:00 Uhr spielt der Spielmannszug Feuerwehr Ihlow und ab 15:00 Uhr gibt es plattdeutsche Live-Musik von Enno & Friends.
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Hörstationen | Herbstschau | Interfriesisches Frauentreffen
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Die Entwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft Ihlow mbH sucht zu sofort in Teilzeit unbefristet (20 Stunden pro Woche) einen Mitarbeiter Housekeeping (w/m/d) für das Gästehaus „Am Ihler Meer“ und das Bürgerhaus in Ihlowerfehn.
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Ab dem 22. Oktober 2024 kann wieder gut erhaltene Winterbekleidung abgegeben werden.
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Grußbotschaft an die Ukrainerinnen und Ukrainer in der Gemeinde Ihlow zum Nationalfeiertag am 24. August
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Große Freude im Kindergarten „Pusteblume“ Simonswolde – Trettrecker-Spende von Familie Tammen
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Über eine Spende in Höhe von 500 Euro konnte sich die Jugendfeuerwehr am vergangenen Dienstabend freuen.
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Die Erschließungsgesellschaft Ihlow mbH verkauft im Baugebiet 0822 Riepe insgesamt 42 Bauplätze.
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Die Gemeinde Ihlow bietet an sieben Standorten kostenloses WLAN an.
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Das "Digitale Dorfarchiv" ist gestartet.
Unter https://dorfarchiv.ihlow.de/ können historische Bilder, Dokumente und Informationen gelesen und veröffentlicht werden.
Wir freuen uns über zahlreiche Einsendungen.
zum Digitalen Dorfarchiv
Wir haben die wichtigsten Informationen zur Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.
Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.
Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.
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