Schulausfall und Kita-Schließungen in der Gemeinde Ihlow

13.03.2020

Aufgrund der offiziellen Weisung des Landes Niedersachsen werden ab Montag, den 16.03.2020 bis zum 18.04.2020 alle Kindertageseinrichtungen und Schulen in der Gemeinde Ihlow geschlossen.

Es handelt sich um eine Schutzmaßnahme, welche die Verbreitung des Coronavirus eindämmen soll.

Informationen zur Notbetreuung in den Kindertagesstätten:
Eine Notbetreuung wird für Kinder, deren Eltern in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind, in der Zeit von 7:15 Uhr bis 14:00 Uhr in allen Ihlower Kindertagesstätten (in Trägerschaft der Gemeinde) angeboten.

Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:

  • Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
  • Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
  • Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

Härtefälle (drohende Kündigung, erheblicher Verdienstausfall und Vergleichbares) werden im Einzelfall vor Ort entschieden.

Hinweis: Ebenfalls geschlossen ist das Zentrum der Jugendpflege Ihlow. 

Pressemitteilung des Landkreises Aurich: Kindertagesstätten im Landkreis sind ab Montag geschlossen

Örtliche Träger organisieren Notbetreuung für engen Personenkreis

Landkreis Aurich. Die Kindergärten und Kindertagespflegestellen im Landkreis Aurich bleiben ab Montag, 16. März, wegen der Ausbreitung des Coronavirus geschlossen. Das niedersächsische Kultusministerium hatte am Freitag den Betrieb in den Kitas mit einer entsprechenden Verfügung untersagt. „Wir haben mit diesem Schritt gerechnet“, machen Landrat Olaf Meinen und der Krummhörner Bürgermeister Frank Baumann als Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes in einer gemeinsamen Mitteilung deutlich.

Die Untersagung durch das Ministerium gilt zunächst bis zum 18. April. Dabei handelt es sich um eine Schutzmaßnahme im Sinne des Infektionsschutzgesetzes. Die Kindertagesstätten seien gleichermaßen wie Schulen von den Auswirkungen der Verbreitung des Coronavirus in besonderem Maße betroffen, heißt es in dem Schreiben aus Hannover. Die Schließung diene dazu, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. „Die Schließung ist eine richtige Entscheidung, um die Auswirkungen der Epidemie zu begrenzen“, sind sich Meinen und Baumann einig.

Ausgenommen von der Untersagung ist eine Notbetreuung in kleinen Gruppen. Hierfür sind die örtlichen Träger der Kindertagestätten zuständig. In den Gemeinden gehe man nun daran, die Umsetzung zu realisieren“, macht Baumann deutlich.

Allerdings soll die Notbetreuung auf das unbedingt notwendige Maß begrenzt werden und dazu dienen, lediglich solche Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind.

Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:

  • Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
  • Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
  • Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

„Wir wissen, dass die Schließung viele Familien vor erhebliche organisatorische Probleme bei der Betreuung ihrer Kinder stellt, bitten aber alle Eltern um Verständnis für diese wichtige Maßnahme“, appellieren Landrat und Bürgermeister an die Einsicht der Erziehungsberechtigten. 

Hinweise vom Niedersächsischen Kultusministerium zur Schließung der Kindertageseinrichtungen finden Sie hier. 

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