Osterfeuer 2021

15.03.2021

Osterfeuer sind in diesem Jahr zugelassen – aber nur unter Einhaltung der geltenden Kontaktbeschränkungen. Zudem behalten wir uns vor, jederzeit auf aktuelle Veränderungen angesichts der Infektionszahlen zu reagieren und das Abbrennen kurzfristig zu untersagen. 

Bis zum 30.03.2021 müssen private Osterfeuer unter Angabe des Abbrennplatzes bei der Gemeinde Ihlow angemeldet werden. Das Abbrennen muss am Ostersamstag bis 17 Uhr erfolgt sein, gastronomische Angebote sind nicht zugelassen.

Für die notwendige Anmeldung kann unser Online-Formular genutzt werden.

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