Öffnung der Gemeindeverwaltung nur nach Terminvereinbarung

02.06.2020

Aufgrund des Coronavirus ist die Öffnung des Rathauses nur nach Terminvereinbarung möglich. 

Bürger*innen haben die Möglichkeit, die Dienstleistungen der Verwaltung nach vorheriger Terminabsprache wahrzunehmen.

Ein Besuch des Rathauses ist nur mit einer vorherigen Terminabsprache möglich. Besucher*innen der Gemeindeverwaltung müssen zuerst telefonisch einen Termin vereinbaren. Diese Terminvergabe gilt für alle Bereiche der Verwaltung. Besuchstermine können telefonisch unter 04929-890 vereinbart werden.

Zudem gilt auch im Rathaus jetzt eine Mundschutz-Pflicht. Diese gilt für alle Besucher*innen aber auch für alle Mitarbeiter*innen mit Publikumskontakt. Der Mund- und Nasenschutz ist  mitzubringen. Ohne Mund- und Nasenschutz erfolgt kein Einlass. Selbstverständlich gelten auch mit Maske die Abstandsregeln. 

Aktuelles aus Ihlow

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Wir suchen Verstärkung!

Wir suchen Verstärkung!

Zum 01.08.2025 sucht die Gemeinde Ihlow in zunächst bis zum 31.07.2026 befristeter Beschäftigung einen Erzieher (m/w/d)  für den Einsatz in der Krippe „Dat Krabbelhuus“ Weene und einen Erzieher (m/w/d) für den Einsatz im Kindergarten „ Pusteblume“ Simonswolde.

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Wir suchen Verstärkung!

Wir suchen Verstärkung!

Die Gemeinde Ihlow sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Schulsekretär (m/w/d) für die Hermann-Tempel-Schule IGS Ihlow.

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 15,00 Wochenstunden. Die Stelle ist unbefristet zu besetzen.

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Wir suchen Verstärkung!

Wir suchen Verstärkung!

Die Gemeinde Ihlow sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Sachbearbeiter (m/w/d) für den Dienst im Vorzimmer des Bürgermeisters.

Die Stelle ist unbefristet zu besetzen. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30,00 Stunden. 

 

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Ab 1. Mai 2025: Passfotos nur noch digital

Ab 1. Mai 2025: Passfotos nur noch digital

Entgegen der ursprünglichen Planung bleibt der Fotoautomat im Rathaus der Gemeinde Ihlow nun doch bis Ende Juni 2025 in Betrieb. Grund dafür ist eine Übergangsregelung: Noch bis zum 31. Juli dürfen Passbilder auch in Papierform abgegeben werden.

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Grabenpflege, Straßenreinigung, Winterdienst & Hundehaltung

Grabenpflege, Straßenreinigung, Winterdienst & Hundehaltung

Wir haben die wichtigsten Informationen zur Grabenpflege, Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.

Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.

Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.

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