Neeis ut Ihlow
Straßensanierungsmaßnahmen | Geburtsvorbereitungskurs in Riepe | PlusBus
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Aufgrund des Coronavirus ist die Öffnung des Rathauses nur nach Terminvereinbarung möglich.
Bürger*innen haben die Möglichkeit, die Dienstleistungen der Verwaltung nach vorheriger Terminabsprache wahrzunehmen.
Ein Besuch des Rathauses ist nur mit einer vorherigen Terminabsprache möglich. Besucher*innen der Gemeindeverwaltung müssen zuerst telefonisch einen Termin vereinbaren. Diese Terminvergabe gilt für alle Bereiche der Verwaltung. Besuchstermine können telefonisch unter 04929-890 vereinbart werden.
Zudem gilt auch im Rathaus jetzt eine Mundschutz-Pflicht. Diese gilt für alle Besucher*innen aber auch für alle Mitarbeiter*innen mit Publikumskontakt. Der Mund- und Nasenschutz ist mitzubringen. Ohne Mund- und Nasenschutz erfolgt kein Einlass. Selbstverständlich gelten auch mit Maske die Abstandsregeln.
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Annahmestopp | Schließtage zum Jahresende
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Ortsteile Riepe und Riepsterhammrich
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LSV-Lichter- und Sternfahrt am 12.12., Ziel: Parkplatz Klosterstätte Ihlow
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Große LSV-Lichter- und Sternfahrt durch Ostfriesland am Freitag, 12. Dezember 2025.
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Seit dem 8. Dezember sind die Ihlower Landwirte und Freunde wieder unterwegs.
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Die anonymisierten Wunschzettel der Kinder sind ab sofort am Weihnachtsbaum im Foyer des Rathauses zu finden und können dort mitgenommen werden.
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Die Gemeinde Ihlow und der Ortsrat Ihlowerfehn möchte den zentralen Platz in Ihlowerfehn umgestalten. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich aktiv einzubringen und ihre Ideen und Vorstellungen zu teilen.
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Fundstück aus dem Dorfarchiv: Kolonistenhaus von Garrelt Bruns (Westerende-Holzloog)
Weitere Fotos und historische Dokumente finden Sie im digitalen Dorfarchiv der Gemeinde Ihlow.
zum Digitalen Dorfarchiv
Die Erschließungsgesellschaft Ihlow mbH verkauft im Baugebiet 0822 Riepe insgesamt 42 Bauplätze.
zu den Bauplätzen
Der digitale Zwilling und die interaktive Beteiligungskarte sind ab sofort online.
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Wir haben die wichtigsten Informationen zur Grabenpflege, Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.
Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.
Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.
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