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In der Gemeinde Ihlow sind zum nächstmöglichen Termin die Ämter der Schiedsfrau bzw. des Schiedsmannes und die der stellvertretenden Schiedsfrau / Schiedsmannes neu zu wählen.
Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig. Sie werden jeweils vom Rat der Gemeinde Ihlow auf fünf Jahre gewählt und müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
Die Schiedspersonen sollen mindestens 30 Jahre alt sein und in dem Schiedsamtsbezirk ihren Wohnsitz haben.
Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an der Wahrnehmung der Aufgaben einer Schiedsperson haben, können sich schriftlich mit einem kurzen Lebenslauf bis zum 20.10.2023 bei der Gemeinde Ihlow, Alte Wieke 6, 26632 Ihlow, bewerben.
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