Informationen zur Briefwahl in der Gemeinde Ihlow

23.01.2025

Die Gemeinde Ihlow bietet Bürgerinnen und Bürgern verschiedene Möglichkeiten, ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen und ihre Stimme abzugeben.

Online-Antrag für Briefwahlunterlagen
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist bequem online möglich. Den entsprechenden Antrag finden Sie unter folgendem Link: https://www.wahlschein.de/IWS/startini.do?mb=3452012 

Zeitraum für den Online-Antrag:

  • Start: 13. Januar 2025
  • Ende: 18. Februar 2025, 23:00 Uhr


Persönliche Abholung oder direkte Briefwahl im Rathaus
Sie können Ihre Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus der Gemeinde Ihlow (Alte Wieke 6, 26632 Ihlow, Obergeschoss, Zimmer 110 und 111) abholen oder direkt vor Ort wählen. Dies ist während der regulären Öffnungszeiten der Verwaltung möglich. Bitte bringen Sie dafür ein gültiges Ausweis- oder Passdokument mit. Durch diese persönliche Abholung sparen Sie sich gleich zwei Postwege.

Wichtiger Hinweis:
Die frühestmögliche Ausgabe der Briefwahlunterlagen erfolgt voraussichtlich ab dem 10. Februar 2025. Unter Umständen stehen die Unterlagen bereits ab dem 6. Februar 2025 zur Verfügung.


Was tun bei nicht erhaltenen oder verlorenen Briefwahlunterlagen?
Sollten Sie Ihre Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig erhalten oder verloren haben, können Sie sich spätestens bis zum Samstag, 22. Februar 2025, um 12:00 Uhr an Ihr Wahlamt wenden. Dort wird Ihnen, nach glaubhafter Versicherung über den Verlust oder Nichterhalt, ein neuer Wahlschein ausgestellt. Der vorherige Wahlschein wird in diesem Fall ungültig erklärt.

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