
Neeis ut Ihlow
Maßnahmen bei Starkregen | Fundtiere in Ihlow | Senioren-Wohngemeinschaft in Westerende-Kirchloog
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Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat am Donnerstag eine Ergänzung zur Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie veröffentlicht.
Mit der Neuregelung des Paragraphen 5 der Verordnung setzt die Landesregierung einen Beschluss des Bundeskabinetts zum Umgang mit Einreisenden aus dem Ausland um.
Nach der neuen Regelung sind Personen, die aus dem Ausland einreisen, ab dem 10. April verpflichtet, sich beim zuständigen Gesundheitsamt ihres Aufenthaltsortes zu melden und in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben.
Diese Regelung gilt nicht für folgende Personengruppen, allerdings nur sofern sie keine Covid-19-Symptome aufweisen:
Darüber hinaus sind für besondere Einzelfälle Regelungen der zuständigen Behörden vor Ort möglich.
Die stellvertretende Leiterin des Krisenstabes, Claudia Schröder erklärt zur Änderung der Verordnung: „Niedersachsen setzt die Beschlüsse des Bundeskabinetts konsequent um. Die vorgeschriebenen Quarantänemaßnahmen dienen nicht nur dem Schutz der Betroffenen, sondern auch ihres persönlichen Umfelds.“
Die gesamte Ergänzung der Verordnung finden Sie hier.
Hier gelangen Sie zur offiziellen Presseinformation des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
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Fundstück aus dem Dorfarchiv: Haus in Ihlowerfehn, erbaut im Jahr 1863.
Weitere Fotos und historische Dokumente finden Sie im digitalen Dorfarchiv der Gemeinde Ihlow.
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Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Reinigungskräfte (m/w/d) im Vertretungsdienst für die kommunalen Einrichtungen.
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Die Erschließungsgesellschaft Ihlow mbH verkauft im Baugebiet 0822 Riepe insgesamt 42 Bauplätze.
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Im Rathaus wird am Mittwoch, den 25. Juni 2025, der bisherige Fotoautomat „Foto Fix“ abgebaut. Am Montag, dem 30. Juni 2025, wird dann die neue „Fotostation PointID“ der Bundesdruckerei installiert.
Während der Übergangszeit sind im Rathaus keine Aufnahmen von Passfotos möglich.
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Wir haben die wichtigsten Informationen zur Grabenpflege, Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.
Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.
Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.
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