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Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat am Donnerstag eine Ergänzung zur Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie veröffentlicht.
Mit der Neuregelung des Paragraphen 5 der Verordnung setzt die Landesregierung einen Beschluss des Bundeskabinetts zum Umgang mit Einreisenden aus dem Ausland um.
Nach der neuen Regelung sind Personen, die aus dem Ausland einreisen, ab dem 10. April verpflichtet, sich beim zuständigen Gesundheitsamt ihres Aufenthaltsortes zu melden und in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben.
Diese Regelung gilt nicht für folgende Personengruppen, allerdings nur sofern sie keine Covid-19-Symptome aufweisen:
Darüber hinaus sind für besondere Einzelfälle Regelungen der zuständigen Behörden vor Ort möglich.
Die stellvertretende Leiterin des Krisenstabes, Claudia Schröder erklärt zur Änderung der Verordnung: „Niedersachsen setzt die Beschlüsse des Bundeskabinetts konsequent um. Die vorgeschriebenen Quarantänemaßnahmen dienen nicht nur dem Schutz der Betroffenen, sondern auch ihres persönlichen Umfelds.“
Die gesamte Ergänzung der Verordnung finden Sie hier.
Hier gelangen Sie zur offiziellen Presseinformation des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
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