
Neeis ut Ihlow
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Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat am Donnerstag eine Ergänzung zur Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie veröffentlicht.
Mit der Neuregelung des Paragraphen 5 der Verordnung setzt die Landesregierung einen Beschluss des Bundeskabinetts zum Umgang mit Einreisenden aus dem Ausland um.
Nach der neuen Regelung sind Personen, die aus dem Ausland einreisen, ab dem 10. April verpflichtet, sich beim zuständigen Gesundheitsamt ihres Aufenthaltsortes zu melden und in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben.
Diese Regelung gilt nicht für folgende Personengruppen, allerdings nur sofern sie keine Covid-19-Symptome aufweisen:
Darüber hinaus sind für besondere Einzelfälle Regelungen der zuständigen Behörden vor Ort möglich.
Die stellvertretende Leiterin des Krisenstabes, Claudia Schröder erklärt zur Änderung der Verordnung: „Niedersachsen setzt die Beschlüsse des Bundeskabinetts konsequent um. Die vorgeschriebenen Quarantänemaßnahmen dienen nicht nur dem Schutz der Betroffenen, sondern auch ihres persönlichen Umfelds.“
Die gesamte Ergänzung der Verordnung finden Sie hier.
Hier gelangen Sie zur offiziellen Presseinformation des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
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Um die Planungen im Bereich des Parallelabschnitts mit BorWin5 zu präzisieren, müssen umweltfachliche Kartierungsarbeiten durchgeführt werden. Diese dienen dazu, Aufschluss über relevante artenschutzrechtliche Aspekte zu erhalten und somit die Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Natur- und Artenschutz zu gewährleisten.
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Jetzt fehlen nur noch ein paar Kleinigkeiten.
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Die Stelle ist unbefristet und in Vollzeit zu besetzen.
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Ausgebaut wurde ein Teilabschnitt des Hiwkeweges sowie der Radweg im Bereich des Jülkeweges.
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Wer zum 01.01.2022 Eigentümer eines bebauten / unbebauten Grundstücks oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Niedersachsen war, ist verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben.
Die Abgabe der Grundsteuererklärung an das Finanzamt erfolgt in der Zeit vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022 ausschließlich online über ELSTER.
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