Datenerfassungspflicht von Vermietern touristischer Unterkünfte

15.05.2020

Die Mitteilungspflicht der Gästebuchungen an die örtliche Gemeinde wird durch die Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich vom 15.05.2020 aufgehoben.
Vermieter*innen von Ferienwohnungen/-häuser müssen weiterhin eine Datenerfassungspflicht der Gästebuchungen erfüllen. Die Namen und die Kontaktdaten der Gäste sowie den Zeitpunkt der Anreise und der Abreise sind mit deren oder dessen Einverständnis zu dokumentieren und für die Dauer von drei Wochen nach Abreise aufzubewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann.

Gäste dürfen nur beherbergt werden, wenn sie mit der Dokumentation einverstanden sind. Nach Ende der Aufbewahrungsfrist sind die Kontaktdaten zu löschen.

Hier können Vermieter touristischer Unterkünfte zur Erfassung der Daten ein Datenblatt herunterladen. 

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich über die Datenerfassungspflicht von Vermietern touristischer Unterkünfte zum Schutz der Bevölkerung vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus auf dem Gebiet des Landkreises Aurich vom 15.05.2020 können Sie hier einsehen. 

Aktuelles aus Ihlow

Alle Nachrichten ansehen