Bundesfreiwillige (m/w/d) gesucht!

18.06.2021

Zum 01.08.2021 suchen die Ihlower Kindertagesstätten Bundesfreiwillige.
Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) dauert 12 Monate.

Die Kindertagesstätten Ihlowerfehn (auch die temporäre Einrichtung), Simonswolde und Weene bieten freie Stellen für einen Bundesfreiwilligendienst an.

Mit den Kindern spielen, wertvolle Erfahrungen sammeln und die Berufsfelder in den Kindertagesstätten kennenlernen? Der Bundesfreiwilligendienst bietet diese Möglichkeit. Alle Einsatzstellen sind selbstverständlich anerkannt.

Die Freiwilligen erleben bei ihrer Einsatzstelle ein spannendes, abwechslungsreiches und interessantes Jahr. Während des Bundesfreiwilligendienstes erhalten die Freiwilligen ein monatliches Taschengeld. 

Alle, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, können einen Bundesfreiwilligendienst machen.

Die Kindertagesstätten arbeiten in der Organisation des BFD mit der Kreisvolkshochschule Norden zusammen.

Wir sind auf der Suche nach Ihnen! Melden Sie sich direkt bei unseren Kindertagesstätten.

Kontaktdaten: 

Kindertagesstätte Meerhuuske
Telefon: 04929 – 909187
E-Mail: meerhuuske(at)ewetel.net

Temporäre Kinderkrippe Ihlowerfehn
Telefon: 04929 – 9092702
E-Mail: krippe.ihlowerfehn(at)ewe.net

Kindergarten Regenbogen
Telefon: 04941 -18630
E-Mail: kigaregenbogen(at)ewetel.net

Kindergarten Pusteblume
Telefon: 04929 – 408
E-Mail: kigapusteblume(at)ewetel.net

Aktuelles aus Ihlow

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Wir suchen Verstärkung!

Wir suchen Verstärkung!

Die Gemeinde Ihlow sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Sachbearbeiter (m/w/d) für den Einsatz in der Haupt- und Personalverwaltung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39,00 Stunden (Vollzeit).

Die Stelle ist unbefristet zu besetzen und nicht teilzeitgeeignet.

Details & Bewerbung

Kommunalwahlen am 13.09.2026

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Hier finden Sie alle Informationen zu den Kommunalwahlen am 13. September 2026. Dazu gehören die Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen, aktuelle Wahlergebnisse am Wahltag, Wahlbekanntmachungen, Musterstimmzettel sowie weitere wichtige Hinweise rund um die Wahl.

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Grabenpflege, Straßenreinigung, Winterdienst & Hundehaltung

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Wir haben die wichtigsten Informationen zur Grabenpflege, Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.

Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.

Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.

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