3-G-Regelung im Ihlower Rathaus

26.11.2021

Für alle Besucherinnen und Besucher der Gemeindeverwaltung gilt ab sofort die 3-G-Regelung.

Das heißt, dass Bürgerinnen und Bürger nur noch Zutritt erhalten, wenn sie geimpft oder genesen sind bzw. einen aktuellen Corona-Test (nicht älter als 24 Stunden) vorlegen können. Von dieser 3G-Regelung sind Kinder und Jugendlich unter 18 Jahren ausgenommen.

Das Rathaus der Gemeinde Ihlow ist weiterhin vormittags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr geöffnet, sowie nachmittags nach vorheriger Terminabsprache. Besuchstermine können telefonisch unter 04929-890 vereinbart werden.

Die Kontrolle der 3-G Regel erfolgt beim Einlass ins Rathaus.

Besucherinnen und Besucher müssen zudem eine FFP2-Maske beim Betreten des Rathauses tragen. Eine medizinische Maske ist nicht mehr ausreichend.

Eine Corona-Teststation wird zum 27.11.2021 im Bürgerhaus am Ihler Meer, 1. Kompanieweg 3, 26632 Ihlow, eingerichtet werden. Weitere Teststationen sind auf der Homepage des Landkreises Aurich aufgelistet.

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