Neeis ut Ihlow
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Im Ordnungsamt der Gemeinde Ihlow besteht die Möglichkeit, sich von der Zahlung von Rundfunk- und Fernsehgebühren befreien zu lassen.
Beschreibung:
Die Rundfunkgebührenbefreiung wird für höchstens drei Jahre gewährt und muß vor Ablauf dieser Zeit neu beantragt werden, wenn die Befreiungsvoraussetzungen dann noch vorliegen.
Bei Neubeantragung oder Verlängerung einer Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht müssen Nachweise vorgelegt werden, aus denen hervorgeht, daß der Bürger zu einer der folgend genannten Gruppen gehört:
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.12.1986 ist der NDR an den vom Versorgungsamt erteilten RF-Vermerk auf Schwerbehindertenausweisen gebunden. Liegt der RF-Vermerk beim Haushaltsvorstand oder seinem Ehegatten vor, kann der Befreiungsbescheid durch das Ordnungsamt ausgehändigt werden. Sofern der Schwerbehindertenausweis den Sondervermerk nicht enthält, ist davon auszugehen, dass die Befreiungsvoraussetzungen nicht vorliegen. In Zweifelsfällen wird der Befreiungsantrag an den NDR zur Prüfung und Entscheidung weitergeleitet.
Notwendige Unterlagen:
Bei der Antragstellung sind die entsprechenden Nachweise wie Sozialhilfebescheid, Schwerbehindertenausweis, Arbeitslosenbescheid, Wohngeldbescheid, Rentennachweise, Mietvertrag etc. bitte mitzubringen.
Telefon: 04929 89-316
Fax: 04929 89-210
E-Mail: jubben(at)ihlow.de
Zimmer: 021 / EG
Bürozeiten:
Mo - Fr: 08:30 - 12:30 Uhr
sowie telefonisch erreichbar:
Mo - Do: 14:00 - 15:30 Uhr
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Die Briefwahlunterlagen können online beantragt oder persönlich im Rathaus abgeholt werden.
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Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sucht die Gemeinde Ihlow einen Buchhalter (m/w/d) für den Einsatz in der Finanzverwaltung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39,00 Stunden (Vollzeit).
Die Stelle ist unbefristet und nicht teilzeitgeeignet.
Details & Bewerbung
Fundstück aus dem Dorfarchiv: Klappbrücke in den 50er Jahren
Weitere Fotos und historische Dokumente finden Sie im digitalen Dorfarchiv der Gemeinde Ihlow.
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