Neeis ut Ihlow
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Jedes Osterfeuer muss unter Angabe des Abbrennplatzes bei der Gemeinde Ihlow angemeldet werden. Die Anmeldungen können über unser Online Formular vorgenommen werden.
Eine Anmeldung ist bis einschließlich 27.03.2024 möglich.
Das Feuer ist grundsätzlich von erwachsenen Personen zu beaufsichtigen. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass Osterfeuer nicht zur Abfallentsorgung missbraucht werden dürfen. Weitere Hinweise über das Anlegen und Abbrennen von Osterfeuern finden Sie in einem Merkblatt der Gemeinde Ihlow – zum Merkblatt gelangen Sie hier.
Zum Schutz der Tiere, die in den Strauchhaufen eventuell Unterschlupf gefunden haben, muss der Brennhaufen unbedingt kurz vor dem Anzünden neu aufgesetzt oder noch einmal umgeschichtet werden.
Es besteht die Gefahr, dass Vögel, Igel und andere Kleintiere nicht mehr rechtzeitig fliehen können, verbrennen oder Brandverletzungen erleiden. Die Gemeinde Ihlow appelliert an ihre Bürger*innen möglichst auf das Abbrennen von Osterfeuern zu verzichten.
Auch aus ökologischer Sicht ist es sinnvoller, pflanzliche Materialien und Hölzer zu kompostieren, anstatt diese zu verbrennen, denn jedes Feuer stellt eine Umweltbelastung dar.
Als Alternative zum Verbrennen wird vom Landkreis Aurich zweimal jährlich im gesamten Kreisgebiet eine kostenlose Einsammlung von Baum- und Strauchschnitt durchgeführt.
Formulare / Downloads
Telefon: 04929 89-316
Fax: 04929 89-210
E-Mail: jubben(at)ihlow.de
Zimmer: 021 / EG
Bürozeiten:
Mo - Fr: 08:30 - 12:30 Uhr
sowie telefonisch erreichbar:
Mo - Do: 14:00 - 15:30 Uhr
Telefon: 04929 89-301
Fax: 04929 89-210
E-Mail: eBeitelmann-Groen(at)ihlow.de
Zimmer: 021 / EG
Bürozeiten:
Mo, Mi u. Fr: 08:30 - 12:30 Uhr
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