Kirchenaustrittserklärung

Die Austrittserklärung muss persönlich zur Niederschrift abgegeben werden. Der Kirchenaustritt wird steuerrechtlich ab dem Folgemonat nach der Erklärung wirksam.

Bitte beachten Sie:

  • Die Bevollmächtigung einer anderen Person sowie die Zusendung eines Vordrucks ist nicht möglich.
  • Für Kinder unter 14 Jahren erklären die Sorgeberechtigten den Kirchenaustritt, Kinder ab 12 Jahren müssen anwesend sein.

Notwendige Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass

Gebühren:

  • Die Gebühr beträgt 30 Euro, sofort fällig (bar oder EC-Zahlung).

Standesamt

Gerda Janssen
Telefon: 04929 89-307
E-Mail: standesamt(at)ihlow.de

Bürozeiten:

Bei Standesamtsangelegenheiten wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten, da ansonsten längere Wartezeiten auftreten können.

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