
Wohnmobilstellplatz am Ihler Meer
Baumaßnahmen auf dem Wohnmobilstellplatz vom 12. März 2025 bis Anfang April
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In der Regel werden die Kinder in den umliegenden Krankenhäusern geboren. Dann sind die dortigen Standesämter für die Anzeige und Beurkundung der Geburt zuständig. Die Geburt eines Kindes muss innerhalb einer Woche angezeigt werden.
Bei einer Hausgeburt stellt die Hebamme eine Bescheinigung aus und die Beurkundung erfolgt hier im Standesamt.
Grundsätzlich ist der Vater zur Anzeige verpflichtet. Daneben kann jede Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist, anzeigepflichtig sein. Auch die Mutter kann die Anzeige vornehmen, sobald sie dazu imstande ist. Der/die Anzeigende muss sich durch einen Personalausweis bzw. Reisepass ausweisen.
Für die Beurkundung werden folgende Unterlagen im Original benötigt:
Vornamen müssen das Geschlecht des Kindes zweifelsfrei erkennen lassen. Sind Vornamen beim Standesamt beurkundet, können nachträgliche Änderungen nicht erfolgen.
Gerda Janssen
Telefon: 04929 89-307
Fax: 04929 89-210
E-Mail: standesamt(at)ihlow.de
Bürozeiten:
Bei Standesamtsangelegenheiten wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten, da ansonsten längere Wartezeiten auftreten können.
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Die Versteigerung von Ausastholz gegen Barzahlung und Selbstabholung findet am Freitag, 4. April 2025 ab 08:30 Uhr beim Bauhof der Gemeinde Ihlow statt.
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Kassenärztliche Versorgung in Ihlow | Sandwater in Simonswolde | Ferienprogramm: Betreuerinnen und Betreuer gesucht
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Verbesserter Zugang zum Nahverkehr ab dem 5. Februar 2025
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Am 13. Januar 2025 stellt die Gemeinde Ihlow allen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern einen Grundsteuerbescheid aus. Eine Übersichtsseite mit Informationen und häufigen Fragen zur Grundsteuerreform steht hier zur Verfügung.
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