Gewerbe-An-/Um-/Abmeldung

nach § 14 Gewerbeordnung

Wer einen selbständigen Betrieb, eine Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle anfängt, muss dies anzeigen. Daneben besteht auch eine Anzeigenpflicht bei Verlegung des Betriebes, Wechsel des Betriebsgegenstandes oder Ausdehnung des Betriebsgegenstandes und der Aufgabe des Betriebes.

Bitte beachten Sie:
Die Gewerbeanzeige muss auf dem amtlichen Vordruck erfolgen. Es ist wichtig, dass dieser vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben ist.

Bei Handwerksbetrieben ist die Handwerkskarte bzw. die Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer erforderlich bzw. nachzuweisen.

Notwendige Unterlagen:

  • Personalausweis
  • Bei erlaubnispflichtigen Gewerben (z.B. bei Gaststätten, Makler, Versteigerer, Taxenunternehmen, Pfandleiher, Bewachungsunternehmen, Kliniken) die gewerberechtliche Erlaubnis
  • Bei gemieteten Objekten z. B. Geschäftsräume Mietvertrag oder Bescheinigung des Vermieters vorlegen
  • Bei GmbH, KG, OHG etc. Kopie der Eintragungsnachricht im Handelsregister beim Amtsgericht
  • Bei Personengesellschaften (z.B. GbR) ist eine Kopie des Gesellschaftsvertrages beizufügen

Gebühren:
Die Verwaltungsgebühr für die Gewerbeanmeldung beträgt 30 EUR.
Für eine Gewerbeum- bzw. Abmeldung werden 25 EUR erhoben

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Hinrichs, Gerda

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Fleßner, Jannette

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