Bekanntmachung zur Bauleitplanung - Änderung Nr. 72 des Flächennutzungsplanes und Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0502 für einen Teilbereich zwischen Plaggefelder Straße und Kirchdorfer Straße in der Ortschaft Ludwigsdorf

14.10.2026

Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (Öffentlichkeitsbeteiligung)

Aufstellung der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ihlow mit der Darstellung einer Wohnbaufläche und einer gemischten Baufläche für einen Teilbereich zwischen Plaggefelder Straße und Kirchdorfer Straße im OT. Ludwigsdorf sowie Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0502 insbesondere mit der Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes und eines Mischgebietes für einen Teilbereich zwischen Plaggefelder Straße und Kirchdorfer Straße im OT. Ludwigsdorf.

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Ihlow hat in seiner Sitzung am 20.11.2025 die Aufstellung der oben angegebenen Bauleitplanungen beschlossen. Die Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht. Mit diesen Bauleitplanungen sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnbauflächen im Ortsteil Ludwigsdorf geschaffen werden. 

Die genauen Geltungsbereiche der oben angegebenen Bauleitplanungen ergeben sich aus den beigefügten Übersichtskarten, als Bestandteil dieser Bekanntmachung.   

Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB. 

Die Vorentwürfe der oben angegebenen Bauleitplanungen sind mit Begründungen und Anlagen in der Zeit vom 

19. Oktober 2026 bis einschließlich 20. November 2026 unter 

https://uvp.niedersachsen.de sowie unter  

https://www.ihlow.de/bauen-wohnen/bauleitplanungen-im-beteiligungsverfahren 

im Internet veröffentlicht. 

Während der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist sind die Unterlagen zusätzlich im Rathaus der Gemeinde Ihlow, Raum 013, Alte Wieke 6, 26632 Ihlow, während der Dienststunden einsehbar.

Dabei wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der Dauer der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den oben bezeichneten Bauleitplanungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (per Mail: bauleitplanungen(at)ihlow.de) übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (z. B. postalisch an die Gemeinde Ihlow, Alte Wieke 6, 26632 Ihlow oder mündlich zur Niederschrift).

Es wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.

Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können bei Bedarf ebenfalls während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Ihlow eingesehen werden.

Ihlow, den 15. Oktober 2026 

Gemeinde Ihlow
Der Bürgermeister
In Vertretung 

-Ubben- 

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