Bekanntmachung: 1. Nachtragshaushaltssatzung

04.04.2025

Der genehmigungspflichtige Teil der vom Rat der Gemeinde Ihlow in seiner Sitzung am 11. Dezember 2024 beschlossenen 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Ihlow für das Haushaltsjahr 2024 wurde am 31. März 2025, Az.:  I/10-150 20 1, durch den Landkreis Aurich genehmigt.

Der 1. Nachtragshaushaltsplan liegt gemäß § 115 Abs. 1 i. V. m. § 114 Abs. 2 S. 3 NKomVG vom 07. April 2025 bis zum 15. April 2025 zur Einsichtnahme im Rathaus der Gemeinde Ihlow, Zimmer 119, öffentlich aus. Es wird um vorherige Terminabsprache unter der Telefonnummer 04929/89-216  oder der E-Mail-Adresse abehrends(at)ihlow.de  gebeten.

Ihlow, 04. April 2025
Gemeinde Ihlow
Der Bürgermeister
- Ulrichs -

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