Kastrationsaktion in Ihlow vom 15. - 30. September 2024
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Wenn Unternehmen aufgrund der weltweiten Krankheitsfälle durch das Corona-Virus Kurzarbeit anordnen und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Diese Leistung muss vom Arbeitgeber beantragt werden.
Die Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit sind derzeit häufig überlastet, so dass die Anträge/Formulare aufgrund der hohen Zahl der Zugriffe oftmals nicht heruntergeladen werden können.
Um den Betrieben dennoch einen schnellstmöglichen und unbürokratischen Zugang zu ermöglichen, stellen wir Ihnen hier die Anträge und Formulare zum Download zur Verfügung.
Antrag auf Kurzarbeitergeld (Kug) - Leistungsantrag
Kug - Abrechnungsliste - Anlage zum Leistungsantrag
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Hörstationen | Herbstschau | Interfriesisches Frauentreffen
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Die Entwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft Ihlow mbH sucht zu sofort in Teilzeit unbefristet (20 Stunden pro Woche) einen Mitarbeiter Housekeeping (w/m/d) für das Gästehaus „Am Ihler Meer“ und das Bürgerhaus in Ihlowerfehn.
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Ab dem 22. Oktober 2024 kann wieder gut erhaltene Winterbekleidung abgegeben werden.
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Grußbotschaft an die Ukrainerinnen und Ukrainer in der Gemeinde Ihlow zum Nationalfeiertag am 24. August
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Große Freude im Kindergarten „Pusteblume“ Simonswolde – Trettrecker-Spende von Familie Tammen
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Über eine Spende in Höhe von 500 Euro konnte sich die Jugendfeuerwehr am vergangenen Dienstabend freuen.
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Die Erschließungsgesellschaft Ihlow mbH verkauft im Baugebiet 0822 Riepe insgesamt 42 Bauplätze.
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Die Gemeinde Ihlow bietet an sieben Standorten kostenloses WLAN an.
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Das "Digitale Dorfarchiv" ist gestartet.
Unter https://dorfarchiv.ihlow.de/ können historische Bilder, Dokumente und Informationen gelesen und veröffentlicht werden.
Wir freuen uns über zahlreiche Einsendungen.
zum Digitalen Dorfarchiv
Wir haben die wichtigsten Informationen zur Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.
Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.
Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.
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