Neeis ut Ihlow
Entwässerung in Simonswolde | Wasserstoffleitung durch Ihlow | Senioren-WG in Westerende | Neue Auszubildende
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In den letzten Wochen wurden sehr viele Kleiderspenden abgegeben.
Aus diesem Grund macht die Kleiderkammer ab sofort einen Annahmestopp für Sommerbekleidung.
Ab dem 22. Oktober 2024 kann wieder gut erhaltene Winterbekleidung abgegeben werden. Bitte die Bekleidungsabgaben immer vorher anmelden bei Frau E. Wienekamp (Ruf-Nr. 0160 1831458).
Die Kleiderkammer bedankt sich auf diesem Wege für die Unterstützung durch die vielen, tollen Kleiderspenden.
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Die Briefwahlunterlagen können online beantragt oder persönlich im Rathaus abgeholt werden.
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Im Rahmen der Aktion „Woche ohne Auto“ werden drei Familien gesucht, die ihren Alltag vom 16. bis 22. September 2026 eine Woche lang ohne eigenes Auto gestalten möchten.
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Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sucht die Gemeinde Ihlow einen Buchhalter (m/w/d) für den Einsatz in der Finanzverwaltung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39,00 Stunden (Vollzeit).
Die Stelle ist unbefristet und nicht teilzeitgeeignet.
Details & Bewerbung
Fundstück aus dem Dorfarchiv: Klappbrücke in den 50er Jahren
Weitere Fotos und historische Dokumente finden Sie im digitalen Dorfarchiv der Gemeinde Ihlow.
zum Digitalen Dorfarchiv
Die Erschließungsgesellschaft Ihlow mbH verkauft im Baugebiet 0822 Riepe insgesamt 42 Bauplätze.
zu den Bauplätzen
Wir bauen unser digitales Serviceangebot weiter aus: Ab sofort können zwei Dienstleistungen rund um den Personalausweis bequem online erledigt werden: Verlustmeldung Personalausweis & Befreiung von der Ausweispflicht.
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Auch die Gemeinde Ihlow macht auf die kommunale Finanzkrise aufmerksam
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Acht Ihlower-Ortsteile gehören zur LEADER-Region „Mittleres Ostfriesland“.
Hier gibt es Fördermöglichkeiten für gute Ideen – und Unterstützung von der ersten Idee bis zur Umsetzung.
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Wir haben die wichtigsten Informationen zur Grabenpflege, Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.
Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.
Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.
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