In Anbetracht der Corona-Pandemie beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Die Aufnahme Ihrer Anmeldung für das Abbrennen eines Osterfeuers geschieht unter Vorbehalt.
Sollten diese Brauchtumsfeuer gestattet werden, dann gilt dies ausschließlich für den 16.04.2022.
Eine weitere zeitliche Einschränkung, sowie Eingrenzung der anwesenden Personenanzahl kann in Folge der dann geltenden Corona-Richtlinien erforderlich sein. In dem Fall werden die zu beachtenden Schutzmaßnahmen in der Tagespresse, den sozialen Medien und auf der Homepage veröffentlicht.
Jedes Osterfeuer muss unter Angabe des Abbrennplatzes bei der Gemeinde Ihlow angemeldet werden. Die Anmeldungen können ausschließlich telefonisch (Tel: 04929 / 89-303) oder über unser Online Formular vorgenommen werden.
Eine Anmeldung ist bis zum 14.04.2022, 12:00 Uhr, möglich.
Das Feuer ist grundsätzlich von erwachsenen Personen zu beaufsichtigen. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass Osterfeuer nicht zur Abfallentsorgung missbraucht werden dürfen. Weitere Hinweise über das Anlegen und Abbrennen von Osterfeuern finden Sie in einem Merkblatt der Gemeinde Ihlow – zum Merkblatt gelangen Sie hier.
Zum Schutz der Tiere, die in den Strauchhaufen eventuell Unterschlupf gefunden haben, muss der Brennhaufen unbedingt kurz vor dem Anzünden neu aufgesetzt oder noch einmal umgeschichtet werden.
Es besteht die Gefahr, dass Vögel, Igel und andere Kleintiere nicht mehr rechtzeitig fliehen können, verbrennen oder Brandverletzungen erleiden. Die Gemeinde Ihlow appelliert an ihre Bürger*innen möglichst auf das Abbrennen von Osterfeuern zu verzichten.
Auch aus ökologischer Sicht ist es sinnvoller, pflanzliche Materialien und Hölzer zu kompostieren, anstatt diese zu verbrennen, denn jedes Feuer stellt eine Umweltbelastung dar.
Als Alternative zum Verbrennen wird vom Landkreis Aurich zweimal jährlich im gesamten Kreisgebiet eine kostenlose Einsammlung von Baum- und Strauchschnitt durchgeführt.
Formulare / Downloads