Kirchenaustrittserklärung

Die Austrittserklärung muss persönlich zur Niederschrift abgegeben werden. Der Kirchenaustritt wird steuerrechtlich ab dem Folgemonat nach der Erklärung wirksam.

Bitte beachten Sie:

  • Die Bevollmächtigung einer anderen Person sowie die Zusendung eines Vordrucks ist nicht möglich.
  • Für Kinder unter 14 Jahren erklären die Sorgeberechtigten den Kirchenaustritt, Kinder ab 12 Jahren müssen anwesend sein.

Notwendige Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass

Gebühren:

  • Die Gebühr beträgt 30 Euro, sofort fällig (bar oder EC-Zahlung).

Standesamt

Gerda Janssen
Telefon: 04929 89-307
Fax: 04929 89-210
E-Mail: standesamt(at)ihlow.de

Bürozeiten:

Bei Standesamtsangelegenheiten wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten, da ansonsten längere Wartezeiten auftreten können.

Aktuelles aus Ihlow

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Wir suchen Verstärkung!

Wir suchen Verstärkung!

Zum 01.08.2025 sucht die Gemeinde Ihlow in zunächst bis zum 31.07.2026 befristeter Beschäftigung einen Erzieher (m/w/d)  für den Einsatz in der Krippe „Dat Krabbelhuus“ Weene und einen Erzieher (m/w/d) für den Einsatz im Kindergarten „ Pusteblume“ Simonswolde.

Details & Bewerbung

Wir suchen Verstärkung!

Wir suchen Verstärkung!

Die Gemeinde Ihlow sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Schulsekretär (m/w/d) für die Hermann-Tempel-Schule IGS Ihlow.

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 15,00 Wochenstunden. Die Stelle ist unbefristet zu besetzen.

Details & Bewerbung

Wir suchen Verstärkung!

Wir suchen Verstärkung!

Die Gemeinde Ihlow sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Sachbearbeiter (m/w/d) für den Dienst im Vorzimmer des Bürgermeisters.

Die Stelle ist unbefristet zu besetzen. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30,00 Stunden. 

 

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Ab 1. Mai 2025: Passfotos nur noch digital

Ab 1. Mai 2025: Passfotos nur noch digital

Entgegen der ursprünglichen Planung bleibt der Fotoautomat im Rathaus der Gemeinde Ihlow nun doch bis Ende Juni 2025 in Betrieb. Grund dafür ist eine Übergangsregelung: Noch bis zum 31. Juli dürfen Passbilder auch in Papierform abgegeben werden.

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Grabenpflege, Straßenreinigung, Winterdienst & Hundehaltung

Grabenpflege, Straßenreinigung, Winterdienst & Hundehaltung

Wir haben die wichtigsten Informationen zur Grabenpflege, Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.

Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.

Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.

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