Kirchenaustrittserklärung

Die Austrittserklärung muss persönlich zur Niederschrift abgegeben werden. Der Kirchenaustritt wird steuerrechtlich ab dem Folgemonat nach der Erklärung wirksam.

Bitte beachten Sie:

  • Die Bevollmächtigung einer anderen Person sowie die Zusendung eines Vordrucks ist nicht möglich.
  • Für Kinder unter 14 Jahren erklären die Sorgeberechtigten den Kirchenaustritt, Kinder ab 12 Jahren müssen anwesend sein.

Notwendige Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass

Gebühren:

  • Die Gebühr beträgt 30 Euro, sofort fällig (bar oder EC-Zahlung).

Standesamt

Gerda Janssen
Telefon: 04929 89-307
Fax: 04929 89-210
E-Mail: standesamt(at)ihlow.de

Bürozeiten:

Bei Standesamtsangelegenheiten wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten, da ansonsten längere Wartezeiten auftreten können.

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Wir suchen Verstärkung!

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Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sucht die Gemeinde Ihlow einen Buchhalter (m/w/d) für den Einsatz in der Finanzverwaltung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39,00 Stunden (Vollzeit).

Die Stelle ist unbefristet und nicht teilzeitgeeignet.

Details & Bewerbung

Grabenpflege, Straßenreinigung, Winterdienst & Hundehaltung

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Wir haben die wichtigsten Informationen zur Grabenpflege, Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.

Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.

Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.

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