Neeis ut Ihlow
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Sie erhalten die Urkunden immer nur bei dem Standesamt des Ortes, in dem die Geburt, Eheschließung oder der Sterbefall auch tatsächlich beurkundet ist - auch wenn Sie hier nicht oder nicht mehr wohnen.
Bei unserem Standesamt können Sie folgende Personenstandsurkunden bestellen:
Bitte beachten Sie die jeweils geltenden Aufbewahrungsfristen:
Nach Ablauf dieser Fristen werden die Personenstandsbücher an das
Nds. Landesarchiv in Aurich
Anschrift: Oldersumer Str. 50, 26603 Aurich
Telefon: 04941 - 17 66 60, Fax: 04941 - 17 66 73
Mail: aurich@nla.niedersachsen.de
Internet: nla.niedersachsen.de
Die Ausstellung von Personenstandsurkunden unterliegt datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Bitte beachten Sie, dass Sie nur Urkunden von sich selbst, Ihrem Ehegatten oder Ihren Kindern, Enkelkindern, Eltern oder Großeltern erhalten können.
Wenn Sie selbst auf der Urkunde namentlich erscheinen, ist die Ausstellung problemlos möglich.
In allen anderen Fällen benötigen Sie eine entsprechende Vollmacht oder einen Nachweis des rechtlichen Interesses, z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, usw.
Die Urkunden können Sie persönlich, telefonisch oder schriftlich (per Post, E-Mail, Fax) beantragen. Bitte geben Sie bei der Beantragung möglichst viele Daten (ehemalige Ortsbezeichnungen, Registernummern usw.) an. Damit wird die Suche nach dem Eintrag erleichtert und die Bearbeitungszeit verkürzt.
Gebühren:
20,00 Euro für eine Urkunde
Für jede weitere gleichzeitig davon ausgefertigte Urkunde 10,00 Euro.
Die Gebühren für die Urkunden können Sie bei Abholung bar oder mit EC-Karte entrichten. Bei postalischer Zustellung wird zunächst ein Gebührenbescheid verschickt. Nach Eingang der Gebühr erfolgt die Übersendung der Urkunde.
Bei Abholung denken Sie bitte an Ihren gültigen Personalausweis.
Gerda Janssen
Telefon: 04929 89-307
Fax: 04929 89-210
E-Mail: standesamt(at)ihlow.de
Bürozeiten:
Bei Standesamtsangelegenheiten wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten, da ansonsten längere Wartezeiten auftreten können.
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Die Briefwahlunterlagen können online beantragt oder persönlich im Rathaus abgeholt werden.
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Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sucht die Gemeinde Ihlow einen Buchhalter (m/w/d) für den Einsatz in der Finanzverwaltung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39,00 Stunden (Vollzeit).
Die Stelle ist unbefristet und nicht teilzeitgeeignet.
Details & Bewerbung
Fundstück aus dem Dorfarchiv: Klappbrücke in den 50er Jahren
Weitere Fotos und historische Dokumente finden Sie im digitalen Dorfarchiv der Gemeinde Ihlow.
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Auch die Gemeinde Ihlow macht auf die kommunale Finanzkrise aufmerksam
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Wir haben die wichtigsten Informationen zur Grabenpflege, Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.
Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.
Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.
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