Neeis ut Ihlow
BalWin 2 | Erste Hälfte der Amtszeit | Grenzübergreifender friesischer Kulturaustausch
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Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Der Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden, in der Regel übernimmt das der Bestatter.
Wichtiger Hinweis:
Angehörige müssen die Leichenschau durch einen Arzt veranlassen.
Folgende Personen sind grundsätzlich anzeigepflichtig, wenn der Bestatter dieses nicht vornimmt:
Tritt der Tod in einer Pflegeeinrichtung oder einem Altenheim ein, muss die Anzeige zusätzlich durch die jeweilige Einrichtung erfolgen.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
Telefon: 04929 89-307
Fax: 04929 89-210
E-Mail: gjanssen(at)ihlow.de
Zimmer: 022 / EG
Bürozeiten:
Mo - Fr: 08:30 - 12:30 Uhr
sowie telefonisch erreichbar:
Mo - Do: 14:00 - 15:30 Uhr
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Bei zwei Terminen wurden 26 Mitglieder aus allen fünf Ortsfeuerwehren in den Bereichen Atemschutz im Brandeinsatz und Technische Hilfeleistung bei schweren Verkehrsunfällen geschult.
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Hinweise und Antrag auf Durchführung
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Die Gemeinde Ihlow sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Unterstützungskraft zum Einsatz am Ihler Meer.Die Stelle ist unbefristet und in Vollzeit zu besetzen.
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Die Erschließungsgesellschaft Ihlow mbH verkauft im Baugebiet 0822 Riepe insgesamt 42 Bauplätze.
zu den Bauplätzen
Am 09.06.2024 findet die Wahl zum Europäischen Parlament statt.
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