Neeis ut Ihlow
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Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Der Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden, in der Regel übernimmt das der Bestatter.
Wichtiger Hinweis:
Angehörige müssen die Leichenschau durch einen Arzt veranlassen.
Folgende Personen sind grundsätzlich anzeigepflichtig, wenn der Bestatter dieses nicht vornimmt:
Tritt der Tod in einer Pflegeeinrichtung oder einem Altenheim ein, muss die Anzeige zusätzlich durch die jeweilige Einrichtung erfolgen.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
Gerda Janssen
Telefon: 04929 89-307
Fax: 04929 89-210
E-Mail: standesamt(at)ihlow.de
Bürozeiten:
Bei Standesamtsangelegenheiten wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten, da ansonsten längere Wartezeiten auftreten können.
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