Anzeige und Beurkundung eines Sterbefalles

Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Der Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden, in der Regel übernimmt das der Bestatter.

Wichtiger Hinweis:
Angehörige müssen die Leichenschau durch einen Arzt veranlassen.

Folgende Personen sind grundsätzlich anzeigepflichtig, wenn der Bestatter dieses nicht vornimmt:

  • ein Familienangehöriger,
  • die Person, in deren Wohnung der Tod eingetreten ist oder
  • jede Person, die beim Tod anwesend war oder vom Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Tritt der Tod in einer Pflegeeinrichtung oder einem Altenheim ein, muss die Anzeige zusätzlich durch die jeweilige Einrichtung erfolgen.

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • Vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung
  • Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass des Verstorbenen und des Anzeigenden
  • Welche Urkunden vorgelegt werden müssen, erklären Ihnen gerne die Kolleginnen im Standesamt.

Standesamt

Gerda Janssen
Telefon: 04929 89-307
Fax: 04929 89-210
E-Mail: standesamt(at)ihlow.de

Bürozeiten:

Bei Standesamtsangelegenheiten wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten, da ansonsten längere Wartezeiten auftreten können.

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Wir suchen Verstärkung!

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Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sucht die Gemeinde Ihlow einen Buchhalter (m/w/d) für den Einsatz in der Finanzverwaltung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39,00 Stunden (Vollzeit).

Die Stelle ist unbefristet und nicht teilzeitgeeignet.

Details & Bewerbung

Grabenpflege, Straßenreinigung, Winterdienst & Hundehaltung

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Wir haben die wichtigsten Informationen zur Grabenpflege, Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.

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