Anzeige und Beurkundung der Geburt eines Kindes

In der Regel werden die Kinder in den umliegenden Krankenhäusern geboren. Dann sind die dortigen Standesämter für die Anzeige und Beurkundung der Geburt zuständig. Die Geburt eines Kindes muss innerhalb einer Woche angezeigt werden.

Bei einer Hausgeburt stellt die Hebamme eine Bescheinigung aus und die Beurkundung erfolgt  hier im Standesamt.

Grundsätzlich ist der Vater zur Anzeige verpflichtet. Daneben kann jede Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist, anzeigepflichtig sein. Auch die Mutter kann die Anzeige vornehmen, sobald sie dazu imstande ist. Der/die Anzeigende muss sich durch einen Personalausweis bzw. Reisepass ausweisen.

Für die Beurkundung werden folgende Unterlagen im Original benötigt: 

  1. Personalausweis/Reisepass der Mutter und ggfl. des Vaters
  2. Bescheinigung der Hebamme
  3. Folgende Urkunden der Mutter bzw. Eltern:

    Sind die Eltern miteinander verheiratet und die Ehe wurde im Inland geschlossen:
    Heiratsurkunde/Eheurkunde (Stammbuch)

    bei Eheschließung im Ausland:
    Eine Heiratsurkunde ggfs. mit Legalisation oder Apostille ggfs. mit Übersetzung von einem im Inland vereidigten Urkundenübersetzer

    Wenn die Mutter ledig ist:
    Geburtsurkunde der Mutter

    Wenn die Mutter verwitwet ist:
    eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit dem Vermerk, dass der Ehemann verstorben ist oder ersatzweise die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Ehemannes

    Wenn die Mutter geschieden ist:
    Eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk oder ersatzweise eine Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil.

  4. Erklärung über die Vornamen eines Kindes, der Vordruck ist bei der Hebamme oder hier erhältlich.

Vornamen müssen das Geschlecht des Kindes zweifelsfrei erkennen lassen. Sind Vornamen beim Standesamt beurkundet, können nachträgliche Änderungen nicht erfolgen.

Standesamt

Gerda Janssen
Telefon: 04929 89-307
E-Mail: standesamt(at)ihlow.de

Bürozeiten:

Bei Standesamtsangelegenheiten wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten, da ansonsten längere Wartezeiten auftreten können.

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