Entlastungszahlungen für Heizöl- und Pelletheizungen

19.04.2023

Mit ihren Entlastungsmaßnahmen hat die Ampel-Regierung angekündigt, neben den Gas- und Strompreisen auch die Besitzer von Öl- und Pelletheizungen zu entlasten. Unter bestimmten Rahmenbedingungen kommen damit auch die Kunden sogenannter „nicht leistungsgebundenen Brennstoffe“ zu einer Dämpfung der stark gestiegenen Heizkosten.

Wie genau die Bürgerinnen und Bürger ihren Anspruch auf diese Entlastungsmittel bekommen können und ab wann mit einer Zahlung zu rechnen ist, blieb jedoch lange Zeit unklar. Grundsätzlich gilt jedoch:

  • Der Preis für die Beschaffung der Energieträger muss sich im Kalenderjahr 2022 mindestens verdoppelt haben.
  • Sie müssen die Rechnung aus dem Jahr 2022 vorlegen.
  • Sind die Preise mehr als doppelt so hoch, übernimmt der Staat 80 Prozent der über die Verdopplung hinausgehenden Kosten. Damit Sie förderberechtigt sind, muss der Förderbetrag 100 Euro überschreiten. Die maximale Förderung beträgt 2.000 Euro pro Privathaushalt.


Nähere Informationen zu den Entlastungsmaßnahmen finden sich auf der Informationsseite des Landes Niedersachsen unter:
https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/hilfen-fur-ol-und-pellets-kunden-220415.html

Zusätzliche Informationen und ein Rechner zur individuellen Einschätzung einer möglichen Entlastungszahlung bietet die Verbraucherzentrale Niedersachsen unter:
https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/energie-wohnen/heizkostenzuschuss-fuer-pellets-heizoelfluessiggas-co-antrag-kuerze-moeglich

Text: Landkreis Aurich

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Kleiderkammer am 3. Oktober 2023 geschlossen

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