Brauchtumsveranstaltung Maibaumumzug

15.04.2024

Umzüge, die den Maibaum begleiten bzw. den Maibaum auf Anhängern hinter landw. Zugmaschinen begleiten sind am 30. April des Jahres, soweit Sie nicht auf klassifizierten Straßen (Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen) und mit weniger als 4 Fahrzeugen durchgeführt werden, als ortsübliche, kleinere Brauchtumsveranstaltungen anzusehen.

Der zuständigen Straßenverkehrsbehörde ist jedoch diese erlaubnisfreie Veranstaltung anzuzeigen (gerne per E-Mail, E-Mailadresse: verkehr(at)landkreis-aurich.de), damit die evtl. notwendigen Schritte getroffen werden können. Es ist die Anzahl der voraussichtl. teilnehmenden Personen und der Fahrzeuge sowie die Straßennamen der Umzugsstrecke und der Name der verantwortlichen Person des Umzuges mit Adresse und Telefonnummer anzugeben.

Gemäß § 21 Abs. 2 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) darf auf der Ladefläche von Anhängern niemand mitgenommen werden.

Abweichend hiervon dürfen beim Einsatz von Fahrzeugen auf örtlichen Brauchtumsveranstaltungen genehmigungsfrei Personen auf Anhängern befördert werden, wenn:

  • deren Ladefläche eben, tritt- und rutschfest ist,
  • für jeden Sitz- und Stehplatz eine ausreichende Sicherung gegen Verletzungen und Herunterfallen des Platzinhabers besteht,
  • die Aufbauten sicher gestaltet und am Anhänger fest angebracht sind.
  • für jedes der eingesetzten Fahrzeuge eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung besteht, die Haftung für Schäden abdeckt, die auf den Einsatz der Fahrzeuge während der Veranstaltung zurückzuführen ist.
  • die Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren werden und die Fahrzeuge für eine Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichnet sind (25 km/h-Schild).
  • der Fahrzeugführer, da es sich um Personenbeförderung handelt, mindestens 18 Jahre alt ist.


Sollte jedoch durch Formation mehrere Fahrzeuge ein Umzug entstehen, so ist eine Erlaubnis für den Umzug gemäß § 29 Abs. 2 der StVO erforderlich, die bei der Straßenverkehrsbehörde zu beantragen ist (ein entsprechender Antrag ist beigefügt).

Antrag auf Durchführung von Umzügen (Märschen) zum Download
Merkblatt "Brauchtumsveranstaltung Maibaumumzug"

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