Jetzt online bewerben: „Woche ohne Auto“ in Ihlow
Im Rahmen der Aktion „Woche ohne Auto“ werden drei Familien gesucht, die ihren Alltag vom 16. bis 22. September 2026 eine Woche lang ohne eigenes Auto gestalten möchten.
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Einen Rattenbefall können Sie uns telefonisch oder über unser Online-Formular melden.
Meldungen über andere Schädlinge, wie Marder, Bisamratten u.a. können Sie bei uns telefonisch oder über unser Online-Formular tätigen.
Der Landkreis Aurich stellt auf dieser Webseite eine Wespenberatung zur Verfügung. Telefonisch ist die Wespenberatung unter 04941 16 8686 erreichbar.
Dort haben Sie die Möglichkeit, Antworten auf Ihre Fragen und zu Ihrem Problem zu finden oder Informationen zu den Wespen, Hornissen, Hummeln und Mauerbienen im Landkreis Aurich zu erhalten. Nachdem man die Art der Wespen bestimmt hat, bietet der Landkreis verschieden Maßnahmen.
Hier finden Sie Infomaterialien zu Wespenstichen und zu verschiedenen Wespenarten.
Telefon: 04929 89-316
Fax: 04929 89-210
E-Mail: jubben(at)ihlow.de
Zimmer: 021 / EG
Bürozeiten:
Mo - Fr: 08:30 - 12:30 Uhr
sowie telefonisch erreichbar:
Mo - Do: 14:00 - 15:30 Uhr
Fischteichweg 7 - 13; 26603 Aurich
Telefon: 04941 16 8686
E-Mail: Wespenberatung(at)landkreis-aurich.de
Im Rahmen der Aktion „Woche ohne Auto“ werden drei Familien gesucht, die ihren Alltag vom 16. bis 22. September 2026 eine Woche lang ohne eigenes Auto gestalten möchten.
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Fundstück aus dem Dorfarchiv: Klappbrücke in den 50er Jahren
Weitere Fotos und historische Dokumente finden Sie im digitalen Dorfarchiv der Gemeinde Ihlow.
zum Digitalen Dorfarchiv
Die Erschließungsgesellschaft Ihlow mbH verkauft im Baugebiet 0822 Riepe insgesamt 42 Bauplätze.
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Auch die Gemeinde Ihlow macht auf die kommunale Finanzkrise aufmerksam
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Acht Ihlower-Ortsteile gehören zur LEADER-Region „Mittleres Ostfriesland“.
Hier gibt es Fördermöglichkeiten für gute Ideen – und Unterstützung von der ersten Idee bis zur Umsetzung.
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Wir haben die wichtigsten Informationen zur Grabenpflege, Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.
Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.
Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.
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