Angelkarten / Fischereischein

Personen, die die Angelfischerei ausüben wollen, müssen einen Fischereischein besitzen.

Voraussetzungen
Wer das vierzehnte Lebensjahr vollendet und seinen Hauptwohnsitz in Niedersachsen hat, kann den Fischereischein beim Bürgerbüro der Gemeinde Ihlow beantragen, wenn

  1. ein Zeugnis der Fischerprüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverband oder die vorgeschriebene Fischerprüfung aus einem anderen Bundesland vorliegt
  2. die Prüfung als Berufsfischer abgelegt worden ist oder
  3. das Patent als Küstenfischer vorliegt
  4. Jahresfischereischeine für 3 aufeinanderfolgende Jahre vorliegen.

Notwendige Unterlagen:
Für die Ausstellung des Fischereischeines wird ein neues Lichtbild, Größe 35 mm x 52 mm, Hochformat, benötigt. Der Fischereischein ist unbegrenzt gültig. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

Gebühren:
Die einmalige Gebühr beträgt 35,00 €.

Ubben, Stephanie

Telefon: 04929 89-119
Fax: 04929 89-118
E-Mail: subben(at)ihlow.de
Zimmer: 001 / EG

Bürozeiten:

Mo - Fr: 08:30 - 12:30 Uhr

 

sowie telefonisch erreichbar:

Mo - Do: 14:00 - 15:30 Uhr

Aktuelles aus Ihlow

Alle Nachrichten ansehen
Wir suchen Verstärkung!

Wir suchen Verstärkung!

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sucht die Gemeinde Ihlow einen Buchhalter (m/w/d) für den Einsatz in der Finanzverwaltung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39,00 Stunden (Vollzeit).

Die Stelle ist unbefristet und nicht teilzeitgeeignet.

Details & Bewerbung

Grabenpflege, Straßenreinigung, Winterdienst & Hundehaltung

Grabenpflege, Straßenreinigung, Winterdienst & Hundehaltung

Wir haben die wichtigsten Informationen zur Grabenpflege, Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.

Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.

Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.

weiterlesen