Öffentliche Bekanntmachung: Lärmaktionsplan der Gemeinde Ihlow

09.06.2022

Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG sind gemäß §§47a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden.

Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Ihlow gemäß §§47a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz ist durch Beschluss des Rates der Gemeinde Ihlow am 24.05.2022 in Kraft getreten.

Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist §47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) des Europäischen Parlaments.

Danach müssen die Kommunen, in deren Gebiet untersuchte Lärmquellen, wie Flughäfen, Bahntrassen und stark befahrenen Hauptverkehrsstraßen wie z.B. Autobahnen einen Lärmaktionsplan aufstellen, der konkrete Maßnahmen zur Verminderung und Verhinderung gesundheitsschädlicher Auswirkungen von Umgebungslärm und zur Erhaltung der Umweltqualität beinhaltet.

Die in der Ratssitzung am 24.05.2022 beschlossene Fassung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Ihlow finden Sie im Internet unter www.ihlow.de/laermaktionsplan.

Ihlow, den 07.06.2022
Der Bürgermeister
- Ulrichs -

 

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