Novemberhilfe - Verfahren der Abschlagszahlung steht

17.11.2020

Das Verfahren der Abschlagszahlung für die Novemberhilfe steht. Darauf haben sich Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium geeinigt. 
Die Novemberhilfe mit einem Umfang von mehr als 10 Mrd. Euro bietet eine zentrale Unterstützung für (unter bestimmten Voraussetzungen auch öffentliche) Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Damit das Geld schnell bei den Betroffenen ankommt, werden Abschlagszahlungen ab Ende November erfolgen. 

Verfahren der Abschlagszahlung 

  1. Soloselbstständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro 
  2. Die Antragsstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de 
  3. Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020 (voraussichtlich 25. November 2020)
  4. Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November
  5. Die Antragstellung erfolgt einfach und unbürokratisch. Um Missbrauch vorzubeugen werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragsstellers vorgesehen. 

Das Verfahren der regulären Auszahlungen der Novemberhilfen wird parallel vorbereitet und finalisiert, damit es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann. 

Weitere Informationen 

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Finanzen vom 12.11.2020 unter www.bundesfinanzministerium.de

Plattform für Überbrückungshilfen:
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de 

Fortlaufend aktualisierte Übersicht der Wirtschaftshilfen beim BMWi:
www.bmwi.de 

Fortlaufend aktualisierte Übersicht der Wirtschaftshilfen beim BMF:
www.bundesfinanzministerium.de 

Hotline
Sie können den Service-Desk unter der Service-Hotline +49 30-52685087 anrufen 
(Servicezeiten Mo-Fr 8:00 bis 18:00 Uhr)

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