Der Landkreis Aurich schränkt die Durchführung von Veranstaltungen weiter ein

13.03.2020

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Corona-Infektionen schränkt der Landkreis Aurich die Durchführung von Veranstaltungen weiter ein. Ab sofort sind öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl von mehr als 100 Personen verboten. Das Gesundheitsamt kann hiervon in begründeten Fällen, wie z. B. Beerdigungen, Ausnahmen zulassen.

Darüber hinaus gelten für Veranstaltungen im Gebiet des Landkreises Aurich mit einer Teilnehmerzahl unter 100 Personen mit sofortiger Wirkung die folgenden Auflagen:

 

  • Es muss eine dem Infektionsrisiko angemessene Belüftung des Veranstaltungsortes gewährleistet sein.
  • Es müssen ausreichende Möglichkeiten der Händehygiene (Toilettenräume mit Handwaschbecken, Flüssigseife und Einmalhandtücher sowie Desinfektionsmittel) vorgehalten werden.
  • Die Teilnehmer müssen vor und während der Veranstaltung aktiv über allgemeine Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Händehygiene, Abstand halten und Husten- und Schnupfenhygiene informiert werden.


Text: Landkreis Aurich, 13.03.2020

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