
Neeis ut Ihlow
Maßnahmen bei Starkregen | Fundtiere in Ihlow | Senioren-Wohngemeinschaft in Westerende-Kirchloog
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nach § 14 Gewerbeordnung
Wer einen selbständigen Betrieb, eine Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle anfängt, muss dies anzeigen. Daneben besteht auch eine Anzeigenpflicht bei Verlegung des Betriebes, Wechsel des Betriebsgegenstandes oder Ausdehnung des Betriebsgegenstandes und der Aufgabe des Betriebes.
Bitte beachten Sie:
Die Gewerbeanzeige muss auf dem amtlichen Vordruck erfolgen. Es ist wichtig, dass dieser vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben ist.
Bei Handwerksbetrieben ist die Handwerkskarte bzw. die Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer erforderlich bzw. nachzuweisen.
Notwendige Unterlagen:
Gebühren:
Die Verwaltungsgebühr für die Gewerbeanmeldung beträgt 30 EUR.
Für eine Gewerbeum- bzw. Abmeldung werden 25 EUR erhoben
Weiterführende Links
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Telefon: 04929 89-303
Fax: 04929 89-118
E-Mail: gewerbe(at)ihlow.de
Zimmer: 003 / EG
Bürozeiten:
Mo - Fr: 08:30 - 12:30 Uhr
sowie telefonisch erreichbar:
Mo - Do: 14:00 - 15:30 Uhr
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E-Mail: JFlessner(at)ihlow.de
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Di u. Mi: 08:30 - 12:30 Uhr
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Fundstück aus dem Dorfarchiv: Haus in Ihlowerfehn, erbaut im Jahr 1863.
Weitere Fotos und historische Dokumente finden Sie im digitalen Dorfarchiv der Gemeinde Ihlow.
zum Digitalen Dorfarchiv
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Reinigungskräfte (m/w/d) im Vertretungsdienst für die kommunalen Einrichtungen.
Details & Bewerbung
Die Erschließungsgesellschaft Ihlow mbH verkauft im Baugebiet 0822 Riepe insgesamt 42 Bauplätze.
zu den Bauplätzen
Im Rathaus wird am Mittwoch, den 25. Juni 2025, der bisherige Fotoautomat „Foto Fix“ abgebaut. Am Montag, dem 30. Juni 2025, wird dann die neue „Fotostation PointID“ der Bundesdruckerei installiert.
Während der Übergangszeit sind im Rathaus keine Aufnahmen von Passfotos möglich.
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Wir haben die wichtigsten Informationen zur Grabenpflege, Straßenreinigung, zum Winterdienst und zum Thema Hundehaltung zusammengestellt, um Ihnen einen Leitfaden in die Hand zu geben.
Nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ obliegen Straßenreinigung und Winterdienst den Grundstückseigentümern.
Bitte beachten Sie diese Bürgerinformation.
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