Ankündigung von Baugrunduntersuchungen für die Trassenplanung

15.04.2024

Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,

Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetzlichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge der Energiewende um- und auszubauen.

Zu den erforderlichen Netzausbauvorhaben zählen unter anderem die beiden Offshore-Netzanbindungssysteme BalWin1 und BalWin2, die von der Nordsee bis ins Osnabrücker Land und ins nördliche Nordrhein-Westfalen führen. Die beiden geplanten Offshore-Netzanbindungssysteme werden auf der Landseite und auch auf der Seeseite größtenteils parallel zueinander gebaut, um die Beeinträchtigung vor Ort so gering wie möglich zu halten. Die Gleichstromkabel unterqueren, von den Konverterplattformen in der Nordsee kommend, die Insel Norderney und erreichen im Bereich Hilgenriedersiel (Gemeinde Hagermarsch) die Küste. An Land werden die Systeme als Erdkabel bis zu ihren jeweiligen Netzverknüpfungspunkten in Wehrendorf (Bal-Win1) und in Westerkappeln (BalWin2) realisiert.
Für die Erstellung der Planfeststellungsunterlagen und die Ausführungsplanung der Erdkabelprojekte sind Baugrunduntersuchungen durchzuführen, um detaillierte Kenntnisse über die Bodenverhältnisse zu erlangen.

Die angekündigten Vorarbeiten dienen zur Erhebung essentieller Daten, die für die weitere Planung des Vorhabens erforderlich sind. In diesem Zusammenhang sind die geotechnischen Untersuchungen an den ausgewählten Stellen nicht als konkrete Bauvorbereitung/-ausführung zu verstehen, sondern dienen der Aufklärung der generellen natürlichen Gegebenheiten (Topographie, Gewässer, Boden, Grundwasser etc.), die für die Vorbereitung und Detaillierung der Planung not-wendig sind.

Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den von den Untersuchungen betroffenen Eigentümern und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten nach § 44 Abs. 2 EnWG bekanntgemacht.

Die Vorarbeiten erstrecken sich über einen Gesamtzeitraum von

MAI 2024 BIS JUNI 2024 

Baugrunduntersuchungen 

Auspflockung: Alle Untersuchungspunkte werden i. d. R. mittels farblich gekennzeichneter Holzpflöcke markiert („ausgepflockt“). Diese werden im Anschluss an die Untersuchungen wieder vollständig entfernt.

Vermessungsarbeiten: Im Bereich der geplanten Trasse sind Vermessungsarbeiten erforderlich. Im Zuge der Vorarbeiten ist die tatsächlich vorhandene Topographie vor Ort aufzunehmen. Die Arbeiten werden i.d.R. fußläufig mit üblichen tragbaren Vermessungsgeräten durchgeführt. In Einzelfällen können auch mit Vermessungstechnik ausgestattete Drohnen die Topographie aus der Luft erfassen. In der Regel sind die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb von einem Tag abgeschlossen.

Handschachtungen: Um Beschädigungen von Fremdleitungen und Drainagesystemen zu mindern, kommen Rammsondierungen, Kleinrammbohrungen, Rammkernbohrungen und Drucksondierungen punktuell erst nach Ausführung einer Handschachtung zum Einsatz. Die Handschachtung erfolgt durch das eingesetzte Bohr-Personal bis zu einer Tiefe von etwa 1,2 Metern.

Bodenkartierungen: Die Erkundung der oberflächennahen Boden-schichten erfolgt händisch mit einem Bohrstock. Dieser wird manuell in Tiefen von bis zu zwei Metern in den Untergrund geschlagen. Unmittelbar nach Durchführung der Untersuchung steht die Fläche wie-der uneingeschränkt zur Verfügung. In der Regel sind die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb von einem Tag abgeschlossen.

Rammsondierungen/Kleinrammbohrung: Rammsondierungen und Kleinrammbohrungen sind einfache Methoden zur Erkundung des Untergrundes. Bei der Sondierung wird zur Feststellung der Lagerungsdichte/ Konsistenz des Untergrundes eine rund fünf Zentimeter breite Sonde bis in Tiefen von etwa zehn Metern in den Untergrund gebracht. Ggf. ist es erforderlich an den Untersuchungspunkten eine ebene Fläche (sog. Bohrplateau) unter Zuhilfenahme eines Baggers herzustellen. Bei der Bohrung werden Bodenproben mittels einer rund drei bis acht Zentimeter breiten Sonde in Tiefen von bis zu zehn Metern entnommen, durch die u.a. der Bodenaufbau bestimmt werden kann. Als Geräte kommen Handgeräte oder kleine Raupenfahrzeuge zum Einsatz. Diese benötigen eine Aufstellfläche von rund drei mal drei Metern. Nach Abschluss wird das Bohrloch wieder verschlossen. Unmittelbar nach Durchführung der Arbeiten steht die Fläche wieder uneingeschränkt zur Verfügung. In der Regel sind die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb von einem Tag abgeschlossen.

Rammkernbohrung: Die Rammkernbohrung ist eine Methode zur Erkundung des Untergrundes und zur Entnahme von Bodenproben. Hierbei wird ein rund 15 bis 25 Zentimeter breites Kernrohr durch Rammschläge bis in Tiefen von etwa bis zu zwölf Metern in den Untergrund getrieben. Als Geräte kommen in der Regel Raupenfahr-zeuge zum Einsatz. Diese benötigen eine Aufstellfläche von rund zehn mal zehn Metern. Ggf. ist es erforderlich an den Untersuchungs-punkten eine ebene Fläche (sog. Bohrplateau) unter Zuhilfenahme eines Baggers herzustellen. Nach Abschluss der Arbeiten wird das Bohrloch fachgerecht wieder verfüllt. Unmittelbar nach Durchführung der Rammkernbohrung steht die Fläche wieder uneingeschränkt zur Verfügung. In der Regel sind die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb von ein bis zwei Tagen abgeschlossen. 

Drucksondierung: Die Drucksondierung ist eine Methode zur Erkundung des Untergrundes, insb. der Lagerungsdichte/ Konsistenz. Hier-bei wird ein Messgerät mit einem Durchmesser von rund fünf Zentimetern bis in Tiefen von etwa zwölf Metern in den Untergrund ge-presst. Zum Einsatz kommen in der Regel Raupenfahrzeuge. Diese benötigen eine Aufstellfläche von rund zehn mal zehn Metern. Ggf. ist es erforderlich an den Untersuchungspunkten eine ebene Fläche (sog. Bohrplateau) unter Zuhilfenahme eines Baggers herzustellen. Unmittelbar nach Durchführung der Drucksondierung steht die Fläche wieder uneingeschränkt zur Verfügung. In der Regel sind die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb von einem Tag abgeschlossen.

Grundwassermessstelle (temporär): Zur Erkundung des Grundwassers werden Grundwasserproben entnommen. Hierzu wird in der Regel ein rund bis zu 32,4 Zentimeter breites Rohr in Tiefen von etwa bis zu fünf Metern in den Untergrund getrieben. Zum Einsatz hierzu kommen in der Regel Raupenfahrzeuge. Diese benötigen eine Aufstellfläche von rund zehn mal zehn Metern. Es kann ggf. notwendig werden, das Rohr bis zum Ende der Bauausführung im Untergrund zu belassen. Dabei wird es so platziert, dass es möglichst kein Bewirtschaftungshindernis darstellt. Das Rohr wird durch Metallgestänge (Anfahrschutz) geschützt und markiert. Unmittelbar nach Entfernung des Rohrs und Verfüllung des Bohrlochs steht die Fläche wieder uneingeschränkt zur Verfügung. In der Regel sind die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb von ein bis zwei Tagen abgeschlossen. 

Kampfmittelerkundung: Vor Durchführung der zuvor genannten Maßnahmen wird der Untersuchungspunkt auf Kampfmittel erkundet. So wird sichergestellt, dass Kampfmittel keine Gefahr für die Erkundungsarbeiten darstellen. Die Kampfmittelerkundung erfolgt in den überwiegenden Fällen mittels Handgeräten von der Oberfläche aus. Im Falle eines Kampfmittelfundes werden die erforderlichen Bergungsarbeiten im Anschluss durchgeführt. Hierzu kann ggf. der Einsatz von Fahrzeugen erforderlich sein. Diese Arbeiten finden einige Tage vor den eigentlichen Erkundungsmaßnahmen statt. In der Regel sind die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – inner-halb von einem Tagen abgeschlossen. 

Alle Arbeiten werden unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Bodenschutzbestimmungen vorgenommen. Gleichzeitig werden diese von einem Bodenkundler begleitet. 

Für die Durchführung der vorgenannten Untersuchungen kann es punktuell erforderlich sein, Rückschnitte von Bewuchs vorzunehmen. Rückschnittarbeiten werden von uns stets nur in dem unbedingt erforderlichen Umfang durchgeführt. 

Zum Erreichen der Untersuchungspunkte (in der Regel durch Erkundungstrupps und Raupenfahrzeuge) werden Zuwegungen zu diesen notwendig. Es werden hierzu überwiegend öffentliche Straßen befahren und nur auf möglichst kurzen Strecken land- und forstwirtschaftliche oder ggf. auch private Wege genutzt, die ggf. temporär ertüchtigt werden müssen. Die Anfahrt erfolgt entsprechend der Bodenbeschaffenheit.

Mit den Arbeiten haben wir die Firma CDM Smith (Ansprechpartner Bereich Hilgenriedersiel bis Bösel: Herr Herrmann, Tel.: 015146742812, E-Mail: Yannick.Herrmann@cdmsmith.com | Ansprechpartner Bereich Garrel bis Mettingen bzw. Wehrendorf: Herr Rolf, Tel.: 0172 2891908, E-Mail: Thorsten.Rolf@cdmsmith.com) beauftragt. Sie wurde von uns angewiesen, das Recht zum Betreten von Grundstücken äußerst schonend auszuüben. Im Zuge der Arbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, können diese beim o. g. Kontakt angezeigt werden. Wir werden diese sodann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in § 44 Abs. 3 EnWG entschädigen. Mindestens 14 Tage vor Durchführung der Maßnahmen werden Eigentümer*innen und ggf. Nutzungsberechtigte über den genauen Termin der Baugrunduntersuchung auf den betroffenen Flurstücken durch die beauftragte Bohrfirma noch einmal individuell informiert. 

Eine Inanspruchnahme der Flurstücke erfolgt nur im Rahmen der oben beschriebenen Vorarbeiten und auf Grundlage des § 44 EnWG. Gemäß Absatz 1 müssen Eigentümer*innen und sonstige Nutzungs-berechtigte diese Arbeiten dulden, da sie zur Vorbereitung der Planung dienen und hiermit ordnungsgemäß angekündigt werden.

Bei allen Vorarbeiten im Bereich der zukünftigen Trasse setzen wir höchste Standards für den Schutz von Mensch und Umwelt. Die Belange von Umwelt, Natur und Landschaft nehmen wir dabei sehr ernst und halten uns streng an die gesetzlichen Vorgaben. Wir versuchen zudem die temporäre Störung der Wohn- und Erholungsfunktionen während der Erkundungsphase durch vorausschauende Planung, Absprachen mit Behörden und Betroffenen sowie den Einsatz schonender Technologien so gering wie möglich zu halten.

Die genannten Vorarbeiten stellen keinerlei Vorentscheidung für das geplante Vorhaben dar. Sie dienen lediglich der fachgerechten Erstellung der Antragsunterlagen. Wir werden das Vorhaben darüber hinaus frühzeitig und umfassend kommunikativ begleiten.

Wir bedanken uns vorab bei allen betroffenen Eigentümer*ìnnen und sonstigen Nutzungsberechtigten für Ihr Verständnis.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: 

Stefan Sennekamp
Projektsprecher Offshore
TELEFON: 0231 5849-12922
E-MAIL: stefan.sennekamp(at)amprion.net

 

Flurstücke betroffen von Untersuchungen und/oder Rückschnitten

Gemarkung: Lübbertsfehn
Flur 002
Flurstücke: 108/3, 105/3, 154/3, 109/4 
Flur 004
Flurstücke: 41, 71/4, 74, 15/2, 42 

Gemarkung: Ludwigsdorf
Flur 001 
Flurstücke: 50, 3, 49
Flur 002 
Flurstücke: 82/27, 81/26
Flur 003  
Flurstücke: 219/76, 67/9, 81/10
Flur 006
Flurstücke: 20, 15

Gemarkung: Westerende Holzloog 
Flur 003
Flurstücke: 48/7, 63, 61/1, 62, 51/2, 43/5, 41/2, 40
Flur 004
Flurstücke: 64/5, 59/15, 64/6, 58/4, 57/2, 59/8, 65/2
Flur 005
Flurstücke: 42/11, 14, 81/37, 24/1, 82/37, 13/4, 2/3
Flur 006
Flurstücke: 145/68, 61, 59/3, 147/62
Flur 007
Flurstücke: 182/55, 4/8, 64/4

Gemarkung: Westerende Kirchloog
Flur 005
Flurstücke: 4/14
Flur 006
Flurstücke: 42/1, 208/41, 7/2, 47/2, 53/2
Flur 007
Flurstücke: 36/3, 43
Flur 009
Flurstücke: 32/3, 122, 131, 23/2, 103, 34, 129, 102, 147/1, 146/1, 127

Gemarkung: Westersander
Flur 003
Flurstücke: 99, 317/159, 120, 118, 387/103, 153/1, 122, 384/102, 101/5
Flur 004
Flurstücke: 38/6, 36/4, 40/3
Flur 005
Flurstücke: 78, 66, 75, 67, 163/72

Flurstücke betroffen als Zuwegungen 

Gemarkung: Lübbertsfehn 
Flur 002
Flurstücke: 105/3, 109/4, 256/161
Flur 004
Flurstücke: 14/2, 16/2, 23/1, 43/2, 41, 71/4, 74, 15/2, 73/1, 80/2, 42, 80/1

Gemarkung: Ludwigsdorf
Flur 001
Flurstücke: 50, 43, 3, 30, 49
Flur 002
Flurstücke: 82/27, 81/26, 95/38
Flur 003
Flurstücke: 219/76, 67/9, 69/17, 69/18, 81/10, 69/12, 144/5
Flur 006
Flurstücke: 13, 20, 2/3, 15, 14/1

Gemarkung: Westerende Holzloog
Flur 001
Flurstücke: 77, 135
Flur 002
Flurstücke: 46/8, 180/41, 49/3, 46/20
Flur 003
Flurstücke: 48/7, 67/4, 63, 67/3, 57/5, 44/3, 61/1, 57/10, 62, 51/2, 43/5, 42/2, 66/2, 50/3, 43/1, 41/2, 40
Flur 004
Flurstücke: 59/10, 64/5, 58/1, 76/5, 76/4, 59/15, 72/13, 74/3, 64/6, 58/4, 57/2, 59/13, 59/8, 65/2
Flur 005
Flurstücke: 26/5, 43/5, 42/11, 14, 81/37, 26/2, 24/1, 82/37, 13/4, 13/2, 2/3
Flur 006
Flurstücke: 67/3, 67/4, 66/3, 64/4, 145/68, 57/5, 60, 61, 59/3, 147/62, 66/2
Flur 007
Flurstücke: 182/55, 122/4, 4/8, 63/5, 122/14, 64/4, 114/5, 2/3, 12/7, 15/2

Gemarkung: Westerende Kirchloog
Flur 002
Flurstücke: 366/212
Flur 005
Flurstücke: 442/8, 4/14
Flur 006
Flurstücke: 50/4, 50/6, 42/1, 82/2, 54/3, 208/41, 7/2, 81/24, 47/2, 53/2
Flur 007
Flurstücke: 88/2, 36/3, 89, 88/3, 33, 36/2, 85, 43
Flur 009
Flurstücke: 122, 32/3, 131, 23/2, 103, 154, 34, 121, 129, 151, 102, 147/1, 156, 128, 153, 146/1, 159, 127, 158

Gemarkung: Westersander
Flur 003
Flurstücke: 99, 98/3, 100, 120, 317/159, 388/103, 118, 387/103, 331/177, 153/1, 122, 98/2, 237/91, 176/1, 384/102, 123, 119, 101/5
Flur 004
Flurstücke: 42/3, 38/6, 39/5, 36/4, 45/1, 41/4, 40/3
Flur 005
Flurstücke: 78, 66, 75, 74/1, 98/2, 67, 163/72, 76/1

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