Öffentliche Bekanntmachung

24.02.2021

Hiermit werden die Parteien und Wählergruppen aufgefordert, 

bis zum 31. März 2021 

Wahlberechtigte als Mitglieder der Wahlvorstände für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 26. September 2021 vorzuschlagen. 

Nach § 9 Abs, 3 des Bundeswahlgesetzes (BWG) gilt zu beachten, Wahlberechtigte, die als Bewerberinnen/Bewerber, Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und stellvertretene Vertrauenspersonen benannt sind, nicht zu Mitgliedern eines Wahlorgans berufen werden dürfen. Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein. 

Zur Übernahme dieses Ehrenamtes ist nach § 11 BWG jede/r Wahlberechtigte verpflichtet. Das Ehrenamt darf nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden. 

Die Berufung zu einem Wahlehrenamt können nach § 9 der Bundeswahlordnung (BWO) ablehnen: 

  1. Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung 
  2. Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestages oder eines Landtages, 
  3. Wahlberechtigte, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, 
  4. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderes Weise erschwert, 
  5. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie aus dringenden beruflichen Gründen oder durch Krankheit oder Behinderung oder aus einem sonstigen wichtigen Grunde gehindert sind, das Amt ordnungsgemäß auszuüben. 

26632 Ihlow, den 22.01.2021

Gemeinde Ihlow
Der Bürgermeister 
-Börgmann-

Hier finden Sie die Bekanntmachung als PDF-Datei.

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