Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Neuwahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Grundsätzlich sind zur Wahl des Deutschen Bundestages alle Deutschen wahlberechtigt, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten - also mindestens seit dem 23. November 2024 - ihren Wohnsitz in Deutschland haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Bei einem Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann ebenso eine Wahlberechtigung vorliegen, wenn nach Vollendung des 14. Lebensjahres ein dreimonatiger ununterbrochener Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland bestand und dieser nicht länger als 25 Jahre zurückliegt (Variante 1). Bestand ein solcher Aufenthalt nicht, kann eine Wahlberechtigung aufgrund persönlicher und unmittelbarer Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland und entsprechender Betroffenheit bestehen (Variante 2). In den beiden Fällen ist ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zu stellen. Bei Variante 1 ist Anlage 2 der Bundeswahlordnung (BWO) zu benutzen, die auch elektronisch an die zuständige Gemeinde übermittelt werden kann; bei Variante 2 ist Anlage 2a BWO zu verwenden, die unterschrieben im Original bei der zuständigen Gemeinde vorliegen muss.
Maßgeblich für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist grundsätzlich die meldebehördliche Anmeldung. Stichtag für die Eintragung der Wahlberechtigten ins Wählerverzeichnis war der 12. Januar 2025.
Alle Wahlberechtigten, die ihre Stimme am Wahltag nicht im Wahllokal abgeben können oder möchten oder sich z. B. wegen einer Urlaubs- oder Dienstreise nicht in Ihlow aufhalten, haben die Möglichkeit, durch Briefwahl an der Wahl teilzunehmen.
Hierzu ist die Beantragung eines Wahlscheins erforderlich. Bis spätestens 2. Februar 2025 werden den Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigungsbriefe zugestellt.
Mit dem auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes aufgedruckten „Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines“ kann jede/r Wahlberechtigte ihre bzw. seine Briefwahlunterlagen beantragen.
Die Briefwahlunterlagen werden nach Eingang des Antrages beim Wahlamt der Gemeinde dann schnellstmöglich an die Adresse der/des Wahlberechtigten in der Gemeinde oder auf Wunsch auch an eine abweichende Versandanschrift versandt.
Die Bundeswahlleiterin weist darauf hin, dass Wahlberechtigte, die bei der vorgezogenen Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, den verkürzten Briefwahlzeitraum berücksichtigen sollten.
Sie müssen ihre Briefwahlunterlagen schneller bei ihrer Gemeinde beantragen, ausfüllen und zurücksenden, als dies bei einer Bundestagswahl zum regulären Ende einer Legislaturperiode der Fall ist.
Voraussichtlich nur rund zwei Wochen Zeit für die Briefwahl
Der verkürzte Briefwahlzeitraum ist unmittelbare und logische Konsequenz einer vorgezogenen Neuwahl, die innerhalb der vom Grundgesetz vorgegebenen Frist erfolgen muss. Die gesamte Wahlorganisation folgt dabei engen, per Rechtsverordnung festgelegten Fristen, die gegenüber einer Wahl zum regulären Ende einer Legislaturperiode verkürzt sind.
Entsprechend bereiten wir uns als Wahlamt auf einen Beginn der Briefwahl zwischen dem 6. und 10. Februar 2025 vor. Ein früherer Beginn wird in den meisten der 299 Wahlkreise nicht möglich sein, da die Stimmzettel erst gedruckt werden können, wenn die Wahlvorschläge zugelassen sind und am 30. Januar 2025 die Landeswahlausschüsse und der Bundeswahlausschuss über etwaige Beschwerden entschieden haben. Der Druck der Stimmzettel und ihre Auslieferung an die Gemeindebehörden werden dann einige Tage in Anspruch nehmen, bevor die Briefwahl beginnen kann.
Rechtzeitiger Eingang der Briefwahlunterlagen entscheidend
Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag, dem 23. Februar 2025, um 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief aufgedruckten zuständigen Stelle (hier: Landkreis Aurich) eingegangen sein. Hierfür tragen nach dem Bundeswahlgesetz die Wählerinnen und Wähler selbst die Verantwortung. Verspätet eingehende Wahlbriefe können bei der Auszählung der Stimmen nicht berücksichtigt werden.
Die Bundeswahlleiterin empfiehlt Wahlberechtigten, die ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, sich frühzeitig darum zu kümmern: Den für die Briefwahl nötigen Wahlschein können sie bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes persönlich oder schriftlich, zum Beispiel auch per Fax oder E-Mail, beantragen. Bei uns kann man die Unterlagen auch online anfordern; eine telefonische Antragstellung ist jedoch nicht möglich. Der Antrag kann auch vor dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung gestellt werden.
Bei entsprechend frühzeitiger Beantragung sollten die Briefwahlunterlagen in der Regel von den Wahlämtern den jeweiligen Postdienstleistern bis spätestens 10. Februar 2025 übergeben sein und die Wahlberechtigten innerhalb weniger Tage erreichen. So kann auch eine Rücksendung rechtzeitig vor dem Wahltag erfolgen.
Die Deutsche Post stellt sicher, dass Wahlbriefe, die bis spätestens Donnerstag, den
20. Februar 2025, vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens eingeworfen beziehungsweise in einer Postfiliale abgegeben werden, rechtzeitig die auf dem Wahlbrief aufgedruckte Stelle erreichen.
Weitere Handlungsoptionen der Wahlberechtigten bei Briefwahl
Wer die mit den Postlaufzeiten verbundenen Unsicherheiten vermeiden möchte oder bis zur letzten Briefkastenleerung am Donnerstag vor der Wahl den Wahlbrief nicht absenden kann, sollte den Wahlbrief direkt beim Landkreis Aurich abgeben oder jemanden bitten, dies zu übernehmen.
Alternativ kann man sich trotz beantragter Briefwahl auch noch dazu entscheiden, am Wahltag im Wahllokal zu wählen. Dafür muss man den Wahlschein, der den Briefwahlunterlagen beiliegt, und einen Lichtbildausweis ins Wahllokal mitbringen. Wer einmal einen Wahlschein beantragt hat, kann nur noch mit diesem wählen, und zwar per Briefwahl oder aber am Wahltag in jedem beliebigen Wahlraum des eigenen Wahlkreises.
Wer den Erhalt der Briefwahlunterlagen per Post nicht abwarten möchte, kann im Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins auch angeben, die Briefwahlunterlagen direkt bei uns abzuholen, oder den Antrag persönlich bei uns stellen.
Es ist auch möglich, die Briefwahlunterlagen im Rathaus der Gemeinde Ihlow, Alte Wieke 6, 26632 Ihlow, Obergeschoss Zimmer 110 und 111, täglich während der Öffnungszeiten der Verwaltung, persönlich abzuholen oder direkt vor Ort zu wählen. Hierzu ist grundsätzlich die Vorlage eines gültigen Ausweis- oder Passdokumentes erforderlich. So werden gleich zwei Postwege eingespart. Bitte beachten Sie aber auch hierbei, dass eine frühestmögliche direkte Ausgabe der Briefwahlunterlagen wahrscheinlich erst ab dem 10. Februar 2025 (evtl. bereits ab dem 6. Februar 2025) möglich sein wird.
Wer dagegen seine Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig erhält oder verloren hat, kann spätestens bis zum Samstag vor der Wahl (22. Februar 2025) um 12 Uhr zu seinem Wahlamt gehen. Wenn man dort glaubhaft versichert, dass man die Briefwahlunterlagen nicht erhalten oder verloren hat, wird ein neuer Wahlschein erteilt. Der vorherige Wahlschein wird in diesem Fall für ungültig erklärt.
Wie bereits erwähnt, ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen bei uns auch online möglich. Den entsprechenden Online-Antrag können Sie unter dem folgenden Link stellen:
https://www.wahlschein.de/IWS/startini.do?mb=3452012
Die Beantragung im Online-Verfahren ist in der Zeit vom 13. Januar bis 18. Februar 2025, 23:00 Uhr, möglich.
Um Missbrauch auszuschließen, erhält die/der Wahlberechtigte bei einer abweichenden Versandanschrift im Falle der Beantragung im Online-Verfahren zusätzlich ein Informationsschreiben an ihre/seine hiesige Anschrift, dass die Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift versendet wurden.
Abholung der Unterlagen durch Dritte
Die Abholung der Briefwahlunterlagen durch Dritte ist bei Vorlage einer Vollmacht möglich. Die bevollmächtigte Person darf insgesamt nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Eine entsprechende Vollmacht befindet sich ebenfalls auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes
Fristen
Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr.
Bei plötzlicher Erkrankung ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag, 23. Februar 2025, 15 Uhr, möglich.
Bitte beachten Sie, dass in den Wahllokalen in der Gemeinde keine Briefwahlunterlagen zur Weiterleitung an den Landkreis Aurich angenommen werden dürfen. Eine Abgabe bei uns ist bis zum Wahltag, 17 Uhr, möglich. Anschließend wird ein Bote die hier eingegangenen Wahlbriefe an den Landkreis Aurich weiterleiten.
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:
www.landeswahlleiter.niedersachsen.de
www.bundeswahlleiter.de
www.landkreis-aurich.de
Für weitere Fragen zu den Wahlen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Aktuelle Bekanntmachungen
- Am 23.02.2025 findet die
Wahl zum Deutschen Bundestag
statt.
Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
- Die Gemeinde Ihlow ist in 16 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 21.01.2025 bis 02.02.2025 übersandt worden sind, sind der...
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für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025
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Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen zur Benennung von Wahlvorstandsmitgliedern
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Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung