Informationen zur Niedersächsischen Landtagswahl am 9. Oktober 2022

30.08.2022

Am 09. Oktober 2022 findet die nächste Wahl zum Niedersächsischen Landtag statt.

Wahlberechtigt sind alle, die am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • die seit mindestens drei Monaten ihren (Haupt-)Wohnsitz in Niedersachsen haben,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • im Wählerverzeichnis ihrer Heimatgemeinde eingetragen sind.

Die Wählerverzeichnisse werden von den Gemeinden (Samtgemeinden) geführt. In das Wählerverzeichnis werden die Wahlberechtigten in der Regel automatisch eingetragen. Dies allerdings nur, sofern man nicht vergessen hat, sich in seiner Gemeinde (rechtzeitig) anzumelden!

Eingetragen werden in das Wählerverzeichnis die Personen, die am 42. Tag vor der Wahl (28.08.2022) in der Gemeinde gemeldet sind und die o. a. Wahlvoraussetzungen erfüllen.

Briefwahl

Alle Wahlberechtigten, die ihre Stimme am Wahltag nicht im Wahllokal abgeben können oder möchten oder sich z. B. wegen einer Urlaubs- oder Dienstreise nicht in Ihlow aufhalten, haben die Möglichkeit, durch Briefwahl an der Wahl teilzunehmen.

Hierzu ist die Beantragung eines Wahlscheines erforderlich. Bis spätestens 18. September 2022 werden den Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigungsbriefe zugestellt.

Mit dem auf den Rückseiten dem Wahlbenachrichtigungsbrief aufgedruckten „Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines“ kann jede/r Wahlberechtigte ihre bzw. seine Briefwahlunterlagen beantragen.

Die Briefwahlunterlagen werden nach Eingang des Antrages beim Wahlamt der Gemeinde dann schnellstmöglich an die Adresse der/des Wahlberechtigten in der Gemeinde oder auf Wunsch auch an eine abweichende Versandanschrift versandt.

Beantragung auch online möglich

Es ist auch möglich, die Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Diesen Antrag erreichen Sie unter dem nachstehenden Link: https://www.wahlschein.de/IWS/start.do

Die Beantragung im Online-Verfahren ist in der Zeit vom 30.08. bis 05.10.2022 möglich.

Um Missbrauch auszuschließen, erhält die/der Wahlberechtigte bei einer abweichenden Versandanschrift im Falle der Beantragung im Online-Verfahren zusätzlich ein Informationsschreiben an ihre/seine hiesige Anschrift, dass die Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift versendet wurden.

Es ist auch möglich, die Briefwahlunterlagen im Rathaus der Gemeinde Ihlow, Alte Wieke 6, 26632 Ihlow, Obergeschoss Zimmer 110 bis 112, täglich während der Öffnungszeiten der Verwaltung persönlich abzuholen oder direkt vor Ort zu wählen. Hierzu ist grundsätzlich die Vorlage eines gültigen Ausweis- oder Passdokumentes erforderlich.

Abholung der Unterlagen durch Dritte

Die Abholung der Briefwahlunterlagen durch Dritte ist bei Vorlage einer Vollmacht möglich. Die bevollmächtigte Person darf insgesamt nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Eine entsprechende Vollmacht befindet sich ebenfalls auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes

Wichtiger Hinweis: Die telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Fristen

Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl endet am Freitag, 07. Oktober 2022 um 13:00 Uhr.

Bei plötzlicher Erkrankung ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag, 09. Oktober 2017, 15:00 Uhr, möglich.

Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr an die auf den Briefumschlägen angegebenen Adressen (hier: Landkreis Aurich) eingegangen sein.

Bitte beachten Sie, dass in den Wahllokalen in der Gemeinde keine Briefwahlunterlagen angenommen werden dürfen.

Weitere Informationen zur Landtagswahl finden Sie unter folgenden Links:

www.landkreis-aurich.de

www.landeswahlleiter.niedersachsen.de

Für weitere Informationen steht Ihnen das Wahlamt der Gemeinde Ihlow zur Verfügung.

Ansprechpartnerin: Frau Silvia Ihnken 
Telefon: 04929 / 89 313 | Mail: sihnken(at)ihlow.de 

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