Genehmigungsfreie Wohngebäude (Baumitteilung)

Keiner Baugenehmigung bedarf die Errichtung von:

  • Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1, 2 und 3
  • sonstigen Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 in Gewerbe- und Industriegebieten
  • baulichen Anlagen, die keine Gebäude sind, in Gewerbe- und Industriegebieten
  • Nebengebäuden und Nebenanlagen für Gebäude nach den Nummern 1 und 2


Bei den oben genannten Bauvorhaben ist es dem Bauherrn freigestellt, ob er das so genannte Anzeigeverfahren gem. § 62 NBauO oder ein Baugenehmigungsverfahren nach § 63 NBauO wählt.

Bei dem Anzeigeverfahren gem. § 62 NBauO hat der Bauherr eine unterschriebene Mitteilung bei der Gemeinde einzureichen. Der Bauherr muss einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser mit der Erstellung der Bauvorlagen beauftragen. Die Bauvorlagen sind sowohl vom Bauherrn als auch vom Entwurfsverfasser zu unterschreiben und dann zusammen mit der Mitteilung bei der Gemeinde einzureichen. Zum Entwurf zählen alle nach der Bauvorlagenverordnung erforderlichen Bauvorlagen, die auch im Falle eines Bauantrages vorzulegen sind.


Ihr Ansprechpartner beim Landkreis Aurich

Frau Ehmen

Telefon: 04941/16-6066
Email: dehmen(at)landkreis-aurich.de


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Zum 01.08.2024 oder früher sucht die Gemeinde Ihlow in unbefristeter oder in zunächst bis zum 31.07.2025 befristeter Beschäftigung mehrere Erzieher (m/w/d), einen Sozialassistenten (m/w/d) mit dem Schwerpunkt „Sozialpädagogik“ und einen Erzieher oder Sozialassistenten (m/w/d) mit dem Schwerpunkt „Sozialpädagogik“.

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Wir hoffen, dass mit dieser Veröffentlichung der/die Besitzer/in gefunden wird. Bitte melden Sie sich bei den Kolleginnen und Kollegen aus dem Fundbüro telefonisch unter 04929 - 89303 oder über unser Online-Formular.

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